Wunderbabys
Sehr geehrte Frau Bader, es wurde der Kindergartenvertrag seitens des Trägers gekündigt. Es handelt sich nicht um einen kommunalen Kindergarten, wohl aber um einen öffentlichen, staatlich geförderten. Ist für die Anfechtung der Kündigung der Zivilrechtsweg eröffnet oder der zum VG? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das kann ich nicht sagen - woher soll ich wissen, wer der Träger ist? Da müssen Sie in den Vertrag schauen. Wenn Sie mir diese Info anonymisiert geben, kann ich es sagen. Liebe Grüße NB
mellomania
sind die kinder schon dort oder sollten sie hin? was für eine begründung wird genannt? wie alt sind die kinder?
Grauzone
Wie ist die konkrete und vollständige Bezeichnung des TRägers (bitte Ort weglassen)?
Wunderbabys
Vielen Dank. Ich glaube, ich habe die Antwort schon gefunden. Es handelt sich um einen freien Träger. Es dürfte dann keine öffentliche Einrichtung und der Zivilrechtweg eröffnet sein. Ich würde mich freuen, wenn Sie, Frau Bader, mir dies ggf. bestätigen könnten.
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