Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe jetzt im August mit dem Referendariat angefangen und wurde zu diesem Zweck zur Beamtin auf Widerruf ernannt. Nun bin ich in der 18. SSW. und muß ja nun bald mal meinen neuen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Gibt es für Beamtinnen auf Widerruf irgendwelche besonderen Dinge zu beachten oder ist mit den gesetztlichen Mutterschutzregelungen etwas anders als in normalen Angestellten-Verhältnissen? In den Ausbildungsrichtlinien habe ich dazu jedenfalls nichts. Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar! Viele Grüße Kerstin
Liebe Kerstin, für Beamtinnen gelten besondere Regeln, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Es kommt dabei auf den Dienstherrn an (Bund, Land). Dabei spielt es m.E. keine Rolle, ob Sie B. auf Widerruf sind. Erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft oder Personalstelle, welche Beamtenrecht wie für Sie gilt. Gruß, NB
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