Mitglied inaktiv
habe 2 jahre elternezit beantragt (juni2009-juni2011). jetzt fragt mein chef ob ich im juni 2011 wieder arbeite. habe ihm daraufhin einen antrag auf elternzeitverlängerung für ein jahr bis juni 2012 gestellt mit gleichzeitigen antrag ab juni 2011 wieder teilzeit zu arbeiten. elternzeitverlängerung hat er genehmigt, aber teilzeit nicht (aufgrund der betriebsgröße). würde dann aber ab juni 2011 vollzeit in meine alte stelle zurück, da ich den job brauche. kann ich meinen elternzeitverlängerung wiederrufen? war erst vor 1 woche. danke und gruß prestige
Hallo, der Antrag ist verbindlich. Reden Sie mit dem AG Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
mein antrag hat er per mail erhalten (mails sind doch nicht rechtsgültig oder?). ich sollte ihm mal aufschreiben wie ich gerne arbeiten möchte, weil er für nächstes jahr schon mal das personal einplanen wollte. er hat mir per einschreiben geantwortet.
Mitglied inaktiv
Hallo, hab genau das selbe Problem und hab heute ein erneutes Einschreiben rausgeschickt da ich bereits seit Jan10 wieder in TZ beschäftigt war und jetzt eben bis zum nächsten MS am 04.01.11 meine EZ verlängern wollte (alte würde am 21.12.10 enden) mit meiner TZ Beschäftigung bis zu diesem Zeitpunkt. Mein AG hat mir daraufhin der EZ zugestimmt, aber einer TZ nicht weiter zugestimmt hat. Jetzt hab ich meine komplette EZ Verlängerung zurückgezogen, denn so nehm ich die Verlängerung nicht an. Mal sehen was passiert. lg mangu
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