surikate
Hallo Frau Bader, Anfang Februar 2014 erwarte ich mein erstes Kind und werde sehr wahrscheinlich den maximalen Elterngeldbetrag erhalten. Im April 2014 werde ich jedoch von meinem Arbeitgeber eine Tantieme (abhängig von persönlicher Leistung und Unternehmenserfolg) für das Jahr 2013 erhalten, welche ungefähr einem Monatsgehalt entspricht. Zusätzlich erhalte ich im November das anteilige Weihnachtsgeld für 2014. Wird dieses Einkommen auf das Elterngeld angerechnet? Muss ich mit einer Kürzung für April und November rechnen? Beste Grüße, surikate
Hallo, Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Nein, eigentlich nicht, da beide Bestandteile ja auch nicht zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden. LG Sabine
surikate
Bezüglich des Elterngeldes habe ich noch zwei weitere Fragen. Ich bekomme monatlich eine Bereitschaftsvergütung ausgezahlt, welche jedoch nicht konstant ist, sondern von den tatsächlich geleisteten Bereitschaftstagen und Einsätzen abhängt. Dies müsste bei der Berechnung des Elterngeldes doch eigentlich berücksichtigt werden, da es ja eine regelmäßige Zahlung ist? Wie wird eine monatlich gezahlte Leistungskomponente berückichtigt? LG surikate
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