Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer trägt die anteiligen Kosten für den Rettungsdienst?

Frage: Wer trägt die anteiligen Kosten für den Rettungsdienst?

Tizo

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Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind (8 Jahre) hatte in den letzten Sommerferien an einem Ferienprogramm unserer Stadt teilgenommen. Dieser ging eine Woche und war ohne Eltern. Hierbei hat sich unser Kind verletzt, sodass der Rettungsdienst kommen musste und es ins Krankenhaus bringen musste. Zum Glück war es keine ernsthaftere Verletzung, sodass unser Kind nach der Behandlung gleich wieder nach Hause durfte. Nun bekamen wir von unserer Krankenkasse eine Rechnung mit einer anteiligen Gebühr in Höhe von 10,00 Euro für die Fahrtkosten. Dieses wollten wir bei der Stadt einreichen, da es sich - unserer Meinung - um Verletzung derer Aufsichtspflicht handelte. Die Stadt weigert sich mit der Begründung, dass es eine Freizeitveranstaltung und keine schulische Veranstaltung war, die Gebühr zu übernehmen. Nun wollten wir Sie fragen, ob dieses rechtens ist. Der Betrag ist nicht hoch, aber hier geht es uns um das Prinzip. Zumal die Stadt sich bis heute nicht für den damaligen Vorfall entschuldigt hat. Für eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Schuldner sind erst einmal Sie. Sie können versuchen, das Geld bei der Stadt zurückzuerhalten. Diese lehnen ein Verschulden ab. Wenn ich Richter wäre, würde ich bei einem 8jährigen Kind, dass sich über die Hand näht, auch nicht von einem verschulden ausgehen - wie sollen die Betreuer das verhindern, selbst wenn sie daneben stehen? Im Ergebnis bleibt Ihnen nur, das gerichtlich klären zu lassen Liebe Grüße NB


Pamo

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Entweder du bezahlst die Gebühr - ohne weitere Verwaltungskosten durch Korrespondenz zu verursachen. Oder du erstattest Anzeige gegen die Stadt wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und klagst auf Schadenersatz.


Dream2014

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Ehrlich so ein Theater für 10 Euro?


Mitglied inaktiv

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Ich empfehle die Rechnung zu begleichen! Adressat der Rechnung sind die Eltern des Kindes und nicht die Stadt. Kommen Mahn- und Säumniszuschläge hinzu, muss auch diese der Schuldner begleichen und nicht ein Dritter. Selbst bei einem gerechtfertigten Anspruch auf Schadenersatz der 10,00€, wird die Stadt die unnötig darüberhinaus entstandene Kosten nicht tragen. Wenn es nur um das Prinzip geht, wäre man dann nicht eigentlich unabhängig der 10,00€, gegen die Stadt wegen Aufsichtspflichtverletzung vorgegangen..? Erschließt sich mir nicht. Ist ein Kind "alt und reif" genug an einer solchen Ausfahrt teilzunehmen, Bedarf es keiner 24/7 Betreuung. Stellt sich die Frage, ob der Unfall nicht hätte auch im Urlaub mit den eigenen Eltern passieren können.


Mitglied inaktiv

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Kurz um, egal ob die Stadt einen Fehler gemacht hat oder nicht... die Krankenkasse ist Anspruchsteller, die Eltern des Kindes Anspruchsgegner. Egal ob man jetzt gegen die Stadt vorgeht oder nicht, die Rechnung ist durch die Eltern zu begleichen. Zwei paar Schuhe...


Tizo

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Wer spricht denn von Ausflug? Das war ein Bastelkurs. Es waren 7 Kinder auf 2 Erzieher. Sie haben die Kinder an der Nähmaschine nähen lassen und nicht aufgepasst, sodass das Kind mit der Hand unter die Nähmaschine geraten ist.


Mitglied inaktiv

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Das ein Kind sich verletzt.. Kann es auch beim schwimmen mit den Erziehern oder auf dem Spielplatz. und mal ganz ehrlich wegen 10€????Man kann es auch übertreiben. Seit froh das ihr nicht noch mehr zahlen müsst!!!


Mitglied inaktiv

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Ferienprogramm klang nach Ausflug, ein Bastelnachmittag ist auch ein "Ausflug". Davon abgesehen ist es völlig unerheblich für den Sachverhalt. Erstes paar Schuhe - unstrittiger Anspruch der KK gegenüber Eltern - die KK hat gegenüber der Stadt keinerlei Anspruch die Forderung durchzusetzen Zweites paar Schuhe - evtl. Anspruch der Eltern (Anspruchsteller) gegenüber der Stadt (Anspruchgegner) Zumindest ist das meine Rechtsauffassung.


Sternenschnuppe

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Bitte sage mir mal wie man das hätte verhindern können ? Wir mussten noch nie was zahlen und hatten schon mehrere Einsätze hier bei uns, bei denen unser Sohn aber auch nie bleiben musste. Seid ihr privat versichert ?


kati1976

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Wegen 10€ so einen aufstand?


Tizo

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Danke für das sehr hilfreiche Expertenwissen! Sehr freundlicher Umgangston hier übrigens. Auch in anderen Beiträgen. Wie gut, dass man sich in der realen Welt die Leute aussuchen kann mit denen man sich unterhält.


Mitglied inaktiv

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Entschuldigung das ich das so sage, aber ich habe immer mehr das Gefühl, dass die heutige Generation Eltern immer mehr die Verantwortung für ihre Kinder abgeben wollen und die Schuld anderen Personen in die Schuhe schieben möchten. Das Kind war bei einem Ferienprogramm, also nicht in ihrer Obhut sondern von der Stadt. Inwiefern wurde die Aufsichtspflicht denn verletzt? Haben die Betreuer Kaffee getrunken im Cafe neben an oder waren sie vor Ort? Wenn das Kind in der Schule auf dem Schulhof stürzen würde, sind auch Lehrkräfte vor Ort können aber nicht jedes Kind einzeln beobachten. Ist das dann auch Aufsichtspflichtverletzung? Und wegen den 10€ - das ist absoluter Standard vom Rettungswesen und meiner Meinung nach müsste jeder erstmal eine Privatrechnung bekommen von 400€ (so viel kostet nämlich eigentlich ein Transport) und diese bei der KK vorlegen - und die soll dann entscheiden ob der Transport gerechtfertig ist oder nicht weil mittlerweile so viele sich einen RTW bestellen wegen einer Scheiße - sorry das ich das so hart hier sage. Kein Geld fürs Taxi, bestelle ich mir nen RTW, kein eigenes Auto bestelle ich mir einen RTW, usw. für Sachen die keinen RTW benötigen! Ich weiß nicht was dein Kind hatte, vermutlich wurde der RTW nur aus Absicherungsgründen bestellt so wie ich das derzeit einschätzen kann und daher solltest du froh sein, dass es nichts ernsteres wahr und du nur 10€ zahlen musst statt eine Woche ein Kind im Krankenhaus liegen zu haben. Und über den Ton hier im Forum darf man sich bei Gewissen Fragen manchmal nicht wundern bzw. das ist die Meinung der Menschen und wenn man in einem öffentlichen Forum Fragen stellt muss man mit solchen Antworten rechnen.


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