Irinchen86
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im Hauptjob als Sekretärin von 08:00 bis 17:00 Uhr. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob für 10 Std die Woche in einem Lebensmittelladen. Meist von 18:00 bis 21:00 uhr und Samstags sehr unterschiedlich. Da ich jetzt in der 18. Ssw wird es für mich sehr schwer da zu arbeiten, da ich die Regale einräumen muss oder an der Kasse schwere Wasserkisten etc heben muss. Der AG hat mir zum BV geraten, den ich mir bei der FA holen soll. Doch diese weigert sich und der AG sagt es muss durch den Arzt erfolgen. Nun stehe ich da und weiß nicht weiter. Können Sie mir die Rechtslage erläutern?! Was genau ich jetzt machen muss?! Im Büro möchte ich allerdings weiterarbeiten, solange es geht, da es dort sehr entspannt ist.
Hallo, ich stimme meinen Vorrednerrinnen völlig zu. Wenn es mit dem Arbeitgeber nicht klappt, würde ich das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. im übrigen bin ich der Meinung, dass die Kunden ins Sixpack dann auch wieder runter heben können, zumal die ja auch den dicken Bauch sehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich erkläre es mal von vorne. Das Mutterschutzrecht schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss. Ist das geschehen? Zudem müssen bei zwei Arbeitgebern beide AG sich abstimmen bezüglich der Arbeitszeiten. Du darfst in beiden Jobs zusammen nicht mehr als 8,5 Std täglich und 90 Std. in der Doppelwoche arbeiten. Wenn du also im Bürojob 8,5 Std gearbeitet hast, darfst du nicht auch noch am selben Tag im Nebenjob arbeiten. Und das müssen beide AG miteinander klären. Samstags darfst du arbeiten, wenn dabei nicht mehr als 90 Std. in der Doppelwoche herauskommen. Die Zeit, die zu viel ist, muss ein AG dich freistellen (generelles BV). Wasserkisten werden doch nicht mehr an den Kassen gehoben. Der Kunde legt höchstens 1 Flasche aufs Kassenband und du rechnest eine Kiste ab. Wenn du Sixpacks meinst, dann geht das überall mit einem Zahlencode, wird nicht gescannt. Es würde mich wundern, welcher Händler noch von seinen Verkäuferinnen verlangt, dass sie Wasserkisten heben müssen. Das würde nämlich bei allen Verkäuferinnen die Gefahr von Muskel-Skelett-Erkrankungen bergen und ist völlig überholt. Regale einräumen geht zum Teil. Spricht mit de AG über die Gefährdungsbeurteilung. Ihr könnt dazu auch die Gewerbeaufsicht um Rat fragen. Das ist die Rechtslage. Der Arzt oder Frauenarzt hat damit nichts zu tun.
Mitglied inaktiv
Arzt hat Recht, er darf das BV gar nicht ausstellen. Woher soll der Arzt auch wissen was genau Du bei der Arbeit machst. Wenn der AG ein BV möchte, dann soll er es selbst ausstellen. Fraglich ist ob das rechtens wäre weil er evtl einen alternativen Arbeitsplatz stellen kann. Das darf der Ag aber mit der KK klären. Warum musst Du eigentlich die Wasserkisten an der Kasse heben? Machen das nicht die Kunden?
Irinchen86
Hallo Uriah, mit den Wasserkisten meinte ich die Sechserträger, ja. Die meisten Kunden stellen die trotzdem komplett aufs Band und wenn ich nicht rechtszeitig hingucke, steht das meiste schon immer auf dem Band, obwohl mehrmals erwähnt, dass ich die eigentlich nicht brauche, außer paar Getränke für die wir kein Zahlencode haben. Dazu kommt ja noch Kartoffelsäcke 5 kg, Katzenstreu, Hundefutter, viele stellen auch ihre 6 Flaschen Wein in einer Kiste aufs Band...usw. Ja es wurde eine Gefährdungsbeurteilung gemacht, da war ich grad mal in 13 ssw, da fiel mir auch noch alles leichter als jetzt. Allein der Bauch stört mich an der Kasse. Wie dem auch sei, alle schwangeren Mädels erhielten von ihren Ärzten das BV auch wenn ungewollt bzw nach mehreren Ansprachen. Meine weigert sich komplett und sagt, dass es der Betrieb machen muss. Allein schon weil die KK da sehr genau wohl hingucken. Überlege nun entweder zum Hausarzt zu gehen, Frauenarzt zu wechseln oder den Betriebsrat um Rat zu bitten. Dazu kommt noch eigentlich, der Betriebsleiter hatte damals selbst vorgeschlagen dass ich mir BV hole, nur dass er das nicht macht.
Mitglied inaktiv
Die Kasse gilt ja als der klassische Schonarbeitsplatz für Schwangere. Im Einzelhandel werden sie immer von anderen Arbeitsplätzen an die Kasse umgesetzt. Die Dinge die du erwähnst, kann man organisatorisch geregelt bekommen. Die 6-Packs und Weinkisten müssen die Kunden dann eben selbst bewegen, Kartoffelsäckchen von 5 kg sind dir erlaubt zu bewegen. Alles was schwerer als 10 kg ist, kannst du ja den Kunden bitten. Und auch wenn es einen Moment dauert, bis er es begreift. Das ist eine Sache, die man auch in der Gefährdungsbeurteilung durchspricht. Jedenfalls an sich kein Grund eine Kassiererin gleich ganz freizustellen.
desireekk
Hallo, Du tust deinem/r Gyn Unrecht, denn der Arzt darf nur dann BV erteilen wenn es eine individuelle Gefährdung ist die in deiner körperl. Gesundheit liegt. Hier ist aber der Arbeitsplatz das "Problem". Also muss der AG tätig werden. Wenn allerdings das Gewerbeaufsichtsamt der Meinung ist dass der Arbeitsplatz OK ist, dann ist er eben einer werdenden Mutter zuzumuten. Schweres Heben ist tabu, aber 5 kg Kartoffeln fallen da nicht drunter und ggf. auch nicht 8 kg. Wasser im 6-Pack. Du kannst die Kunden freundich bitten mitzuhelfen, und ja, das wirst Du eben 50x am Tag wiederholen müssen wenn Du Dir das körperl. nicht zumuten willst. WICHTIG: wie schon eingangs geschrieben: Du darfst nicht die tgl. Höchstarbeitszeit überschreiten. Besprich das mal mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Lass Dir etwas schriftliches geben. Gruss D
Irinchen86
Komischerweise gehen alle Mitarbeiterinnen ins Beschäftigungsverbot, sobald der Bauch größer wird. Was ich absolut verstehen kann, oder hast du schon eine Schwangere mit nem dicken Bauch an der Kasse gesehen? Glaub mir ich bin alles andere als faul, arbeite schon lange auf 2 Jobs, aber was nun nicht geht geht nicht, will das Baby und mich nicht unnötig in Gefahr bringen bzw. mich überanstrengen. Ich rufe zur Not das Gewerbeaufsichtsamt falls es mit dem Betriebsrat nicht klappt. Sehe es nicht ein, solange da zu arbeiten bis ich mir und dem Baby schade. In meinem Hauptjob im Büro jammere ich ja nicht, da ich da ein Gymnastikball habe, jede Zeit aufstehen kann und mir die Beine vertreten kann, geschweige denn irgendwelche Sachen hin und her schieben bzw schleppen muss.
Mitglied inaktiv
Ich habe schon etliche Schwangere kurz vor der Mutterschutzfrist noch arbeiten sehen, auch im Supermarkt. Schwangerschaft ist doch keine Krankheit. Auch ich selber habe bis zur Mutterschutzfrist gearbeitet, und zu Hause bis zu den Wehen. Wenn die Arbeit im Rahmen dessen ist, was das MuSchG zuläßt, dann ist es ganz bestimmt nicht schädlich.
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG