Malajis
Hallo Fr. Bader, ich bin zu Zeit schwanger und es handelt sich dabei um eine Risikoschwangerschaft aufgrund eines Spätaborts im letzten Jahr. Meine Frauenärztin würde es am liebsten sehen, dass ich nicht mehr arbeite, sagt aber dass sie mir nur ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann wenn es in der aktuellen Schwangerschaft zu Komplikationen kommt. Sie sagt dass mein Arbeitgeber mir ein Verbot ausstellen kann, wenn er mich nicht anders beschäftigen kann. Normalerweise arbeite ich an Patienten mit ansteckenden Erkrankungen, dies darf ich wegen der Schwangerschaft zur Zeit nicht. Mein Arbeitgeber hat kaum eine andere Beschäftigung für mich und weiß nicht so recht was er mit mir anstellen soll. Ist es richtig, dass meine Ärztin mir kein Beschäftigungsverbot ausstellen kann? Mit freundlichen Grüßen Malajis
Hallo, wegen der Beschwerden kann der FA Ihnen nur eine Krankschreibung ausstellen. Ob die Ansteckungsgefahr ausreicht, sollte der FA wissen - oder das Gewerbeaufsichtsamrt Liebe Grüße NB
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