Tatty123
Unser Kind ist bereits am 19.4.2013 geboren. Ich bin nicht berufstätig. Mein Mann möchte nun für die Zeit vom 2.6.-6.8.14 Elternzeit nehmen. Geht das wohl? Danke für Rückinfos. LG Tatty123
Hallo, eigentlich ist schon alles gesagt. Wenn es noch weitere Fragen gibt, bitte neu posten Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nun, es müssen volle Lebensmonate sein. Also 19.06. - 17.08. geht.
Sternenschnuppe
Eben das Geburtsdatum gesehen. Er muss spätestens am 19. 4 . bis 18.06. in Elternzeit gehen wenn er Elterngeld haben möchte. Es geht nur bis zum vollendeten 14. Lebensmonat und das ist am 19.06.
Tatty123
o.k., aber wenn wir das Elterngeld nicht in Anspruch nehmen, muss der Arbeitgeber den Zeitraum dann akzeptieren? Ich weiß, es sind 10 Wochen, spielt das denn eine Rolle??
Sternenschnuppe
Wenn Ihr Euch das leisten könnt ohne Elterngeld ist das durchaus möglich. Auch er muss sich,wenn er Elternzeit nimmt, für zwei Jahre verbindlich festlegen. Gibt er also 10 Wochen an, dann hat er keinen Anspruch auf Verlängerung. Wobei mir bei den Daten gerade auffällt dass Dein Mann die Fristen eh verpasst hat um Elternzeit mit Elterngeld zu bekommen, dieses muss 8 Wochen vorher angemeldet werfen. Bei Euch wären es keine 4 mehr.
luvi
Hallo, jetzt will ich auch noch was dazu sagen. Dein Mann hat das Recht 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Der Arbeitgeber braucht der Elternzeit nicht zuzustimmen. Welches Datum ihr auswählt, ist Euch selbst überlassen. Dein Mann muss es 7 Wochen (oder sinds 8 Wochen? das müsstest Du noch mal versuchen rauszufinden), schriftlich einreichen. Er muss sich für 2 Jahre festlegen. Problem mit dem Elterngeld (für Deinen Mann) gibts, wenn ihr das Datum nicht am "Monatstag" des Kindes wählt, weil sonst evt. gleich 2 Elterngeldmonate verloren gehen. Dein Mann kann natürlich auch Elternzeit nehmen, ohne dass er in dieser Zeit Elterngeld bezieht. Es würde sich finanziell halt lohnen. Luvi
SumSum076
§ 16 BEEG "(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen....." § 18 BEEG "(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen...." Also sollten Männer die Anmeldung der Elternzeit zwischen 7 und 8 Wochen beim AG einreichen. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung