Tatty123
Unser Kind ist bereits am 19.4.2013 geboren. Ich bin nicht berufstätig. Mein Mann möchte nun für die Zeit vom 2.6.-6.8.14 Elternzeit nehmen. Geht das wohl? Danke für Rückinfos. LG Tatty123
Hallo, eigentlich ist schon alles gesagt. Wenn es noch weitere Fragen gibt, bitte neu posten Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nun, es müssen volle Lebensmonate sein. Also 19.06. - 17.08. geht.
Sternenschnuppe
Eben das Geburtsdatum gesehen. Er muss spätestens am 19. 4 . bis 18.06. in Elternzeit gehen wenn er Elterngeld haben möchte. Es geht nur bis zum vollendeten 14. Lebensmonat und das ist am 19.06.
Tatty123
o.k., aber wenn wir das Elterngeld nicht in Anspruch nehmen, muss der Arbeitgeber den Zeitraum dann akzeptieren? Ich weiß, es sind 10 Wochen, spielt das denn eine Rolle??
Sternenschnuppe
Wenn Ihr Euch das leisten könnt ohne Elterngeld ist das durchaus möglich. Auch er muss sich,wenn er Elternzeit nimmt, für zwei Jahre verbindlich festlegen. Gibt er also 10 Wochen an, dann hat er keinen Anspruch auf Verlängerung. Wobei mir bei den Daten gerade auffällt dass Dein Mann die Fristen eh verpasst hat um Elternzeit mit Elterngeld zu bekommen, dieses muss 8 Wochen vorher angemeldet werfen. Bei Euch wären es keine 4 mehr.
luvi
Hallo, jetzt will ich auch noch was dazu sagen. Dein Mann hat das Recht 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Der Arbeitgeber braucht der Elternzeit nicht zuzustimmen. Welches Datum ihr auswählt, ist Euch selbst überlassen. Dein Mann muss es 7 Wochen (oder sinds 8 Wochen? das müsstest Du noch mal versuchen rauszufinden), schriftlich einreichen. Er muss sich für 2 Jahre festlegen. Problem mit dem Elterngeld (für Deinen Mann) gibts, wenn ihr das Datum nicht am "Monatstag" des Kindes wählt, weil sonst evt. gleich 2 Elterngeldmonate verloren gehen. Dein Mann kann natürlich auch Elternzeit nehmen, ohne dass er in dieser Zeit Elterngeld bezieht. Es würde sich finanziell halt lohnen. Luvi
SumSum076
§ 16 BEEG "(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen....." § 18 BEEG "(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen...." Also sollten Männer die Anmeldung der Elternzeit zwischen 7 und 8 Wochen beim AG einreichen. Gruß Sabine
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