Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wenn man beschäftigungsverbot so dass man nur 4 Stunden arbeitet wie

Frage: Wenn man beschäftigungsverbot so dass man nur 4 Stunden arbeitet wie

Bigibln

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Hallo Habe ein kleines Problem Seitdem 03.03.2106 habe ich ein Teilzeit beschäftigungsverbot das bedeutet ich darf nur 4 Stunden arbeiten , habe davor 35-36 in der Woche auf 4 Tage verteilt gearbeitet...Montag Dienstag Donnerstag und Freitag... Mittwochs und freitags habe ich frei... Momentan gehe ich aber 5 Tage die Woche arbeiten mit 4 Stunden am Tag... Bin etwas verwirrt denn ich dachte ich muss dann 5 Tage die Woche gehen... Mein Arbeitgeber sagt nicht viel dazu weil er sich nicht ausgeht heute habe ich ihn drauf angesprochen seine Aussage war ich zahle dir 20 Stunden die Woche für diesen Monat ändern tun wir wenn überhaupt im April was mich schon wieder sehr ärgert... Also ich möchte wissen ob ich bei 4 Tage die Woche bleiben kann und was jetzt mit diesem Monat ist wenn ich zu ihm sage das ich nicht so möchte sondern ab sofort die Änderung .....????? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, normalerweise bleibt es bei den 4 h. Was steht einem Arbeitsvertrag? Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten und vor allem Tagen ?


Bigibln

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Im vertag seht nur 35 h die Woche nix von 4 tagen... Aber seit drei Jahren arbeite ich so was wir damals mündlich so vereinbart haben...


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