DortmundLady124
Liebe Frau Bader, ich bin schwanger und arbeite in einem Akutkrankenhaus als Krankenschwester (und es gäbe meiner Meinung nach viele gute Gründe für ein BV, da es in der Realität kaum möglich ist, das MuSchuGesetz einzuhalten, aber darum geht es mir hier gerade gar nicht). Ich werde von meinem Arbeitgeber nur in den Frühdienst eingeteilt. Ich bin vor wenigen Monaten aus meiner einjährigen Elternzeit mit Elterngeldbezug zurück gekommen und hatte davor immer alle drei Schichten und an den Wochenenden gearbeitet. Jetzt ist mir durch meine Gehaltsabrechnungen bewusst geworden, dass ich keinerlei Ausgleichszahlungen erhalte, obwohl ich ja nicht die anderen Schichten arbeiten darf (spät und nachts). Kolleginnen, die ein BV haben und gar nicht arbeiten, erhalten dadurch also deutlich mehr. Kann das so stimmen?
Hallo, das kommt darauf an, was Sie bekommen würden, wenn Sie kein Bv hätten. Schichtzulagen? Dann bekommen Sie die auch jetzt Liebe Grüße NB
-Talia-
arbeitest du denn nur im Frühdienst wegen der Schwangerschaft oder hast du auch nach der EZ bevor du wieder schwanger wurdest schon nur im Frühdienst gearbeitet wegen der Betreuung deines ersten Kindes. Das wäre eine Erklärung. Ansonsten muss der AG dir mE natürlich einen Ersatzarbeitsplatz oder die „Ersatzschicht“ geben, dir aber das „volle“ Gehalt zahlen.
DortmundLady124
Nach der Elternzeit habe ich aufgrund dessen, dass ich meinen Sohn noch nachts stille, nicht nachts gearbeitet. Es wurde also vereinbart, dass ich Früh-/Spät und Wochenenddienste arbeite. Ich wurde jedoch nur in den Frühdienst eingeteilt. Ich bin aber sofort nachdem ich wieder angefangen habe zu arbeiten schwanger geworden und habe die Schwangerschaft sofort mitgeteilt. Müsste in meinem Fall dann nicht der Durchschnittsverdienst der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft gelten, sprich ähnlich wie bei meiner ersten Schwangerschaft?
Mitglied inaktiv
Du würdest mit BV genau das bekommen was dein Verdienst gewesen wäre, wenn du nicht schwanger geworden wärest und wenn du nicht stillen würdest.
DortmundLady124
Vielen Dank für die Antworten. Aber ist es nicht beim BV so, dass wenn der Verdienst unregelmäßig ist, was in meinem Fall ja so ist, der Durchschnitt der drei Gehälter vor Eintritt der Schwangerschaft zählt? Dass meine Chefin mich nur in den Frühdienst einteilt, dafür kann ich ja nichts. Ebenso wäre ich ja bereit dazu, an den Wochenenden zu arbeiten, aber darf es ja einfach nicht
Mitglied inaktiv
Vor deiner Elterzeit und vor der ersten Schwangerschaft sehe ich nicht als Referenzzeitraum an, das liegt m.E. zu weit zurück. Wieviel Zeit hast du nach der Elternzeit gearbeitet, bevor du deine erneute Schwangerschaft bekannt gegeben hast, und lag es am Stillen, dass du nicht für Nachtdienste eingeteilt wurdest? Wochenenddienste wären doch möglich gewesen, oder? Wenn der Referenzzeitraum kürzer als 3 Monate ist, dann ist das eben so. Letztlich müßtest du deine Forderungen bezüglich des Mutterschutzlohns beim Arbeitsgericht einklagen. Dann müßtest du nachweisen, dass du normalerweise alle diese Zuschläge erhalten hättst, wenn du nicht wegen Mutterschaft daran gehindert wärest. Willst du das wirklich?
DortmundLady124
Meine neue Schwangerschaft habe ich schon circa eine Woche nachdem ich nach Elternzeit wieder angefangen habe zu arbeiten, bekannt gegeben (an dem Tag an dem ich selbst davon erfuhr). Genau, ich habe nachts nicht wegen des Stillens gearbeitet aber hätte sobald ich abgestillt hätte wieder damit angefangen, was ich mit meiner Chefin so besprochen hatte. Auf keinen Fall würde ich deswegen klagen, die Kraft und Zeit habe ich nicht. Mich hatte es eben nur interessiert. Dennoch finde ich es nicht so ganz fair... Vielen Dank für deine Überlegungen und Mühen
Mitglied inaktiv
Für stillende Mütter gilt das MuSchG genauso wie für schwangere Frauen. Du warst demnach durchgehend durch Mutterschutz eingeschränkt in den Arbeitszeiten. Wenn sich vertraglich und betrieblich nichts geändert hat seit vor der ersten Schwangerschaft, dann war tatsächlich der Referenzzeitraum vor der ERSTEN Schwangerschaft. Also gleicher Verdienst, aber Zuschläge versteuert als Mutterschutzlohn.
mellomania
das still bv hätte sie besprechen müssen. sie hat aber von sich aus, ohne bv, auf nachtarbeit verzichtet. es wurde KEIN BV diesbezüglich ausgesprochen. daher kann sie sich darauf NICHT beziehen
Mitglied inaktiv
Das ist von vornherein nicht optimal gelaufen. Da wußten vermutlich beide Parteien nicht, dass sie vom Mutterschutz in die Elternzeit und dann zurück in Mutterschutz infolge Stillens und weiter in Mutterschutz infolge erneuter Schwangerschaft gewechselt hat. Sie hat das Stillen angezeigt und ich vermute mal, der AG hat keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.
mellomania
aber wenn sie von sich aus sagt, sie MÖCHTE keine nachtdienste machen wegem stillen dann muss der AG doch darauf gar nicht eingehen, dass ein BV möglich wäre. das ist ja dann ihr fehler. sie hätte sagen und vereinbaren müssen, dass sie die nachtdienste nicht machen KANN wegem stillen.
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