Vera04
Hallo Frau Bader, Zur Zeit befinde ich mich noch in meiner dreijährigen Elternzeit. Mein Sohn wurde im März ein Jahr alt und damit endete auch meine Elterngeldbezüge. Bei meiner ersten Schwangerschaft dürfte ich ab der 5. ssw auf Grund eines Arbeitsverbots nicht mehr arbeiten. Jetzt zur meiner Frage: Wenn ich jetzt, während meiner Elternzeit und ohne Verdienst, erneut schwanger werde stehen mir in dieser Situation irgendwelche Gelder/Gehalt zu?! Ich bin echt ratlos und hoffe Sie können mir weiter helfen .
Hallo, nein. Liebe Grùsse NB
sterntaler82
Dir steht gar.nix zu. Was du machen kannst ist Teilzeit in der Elternzeit arbeiten um geld zu verdienen. Daran ändert auch eine weitere Schwangerschaft nix
Mitglied inaktiv
Ich weiß jetzt nicht, während der Elternzeit bleibt dir wohl nur hartz4. aber zum Mutterschutz, also 6 Wochen vor der erneuten Geburt, kannst du die alte Elternzeit beenden, durch den Mutterschutz Gelder im umfang des alten Gehaltes bekommen und neue Elternzeit/Elterngeld mit Ablauf des Mutterschutzes beantragen. Soviel ich weiß werden für die neue Elterngeldberechnung dann aber trotzdem die Monate ohne Verdienst genommen. Ich glaube es wäre aber so, dass Elternzeit raus genommen wird. Vermutlich bleiben dir dann ein paar Monate von vor dem Elterngeld, ein paar Monate im Hartz4 (also 0 Euro Gehalt) und (auf Antrag) die Mutterschutzzeitgelder von der Mutterschutzzeit von Kind 2. Also ich bin mir da nicht ganz sicher, aber so würde ich es vermuten. Bin gespannt was die Fachfrau dazu sagt ;) LG
Andrea6
Wieso bist du ratlos? Du bist noch 2 Jahre in Elternzeit und aktuell nicht schwanger, hast auch offensichtlich nicht geplant, demnächst arbeiten zu gehen. Also ändert doch eine neue Schwangerschaft zunächst gar nichts an der finanziellen Lage.
Lalilu123
dir steht alg 2 zu :) außer dein mann verdient mehr als 1300 eur glsub ich geh sogar jetzt hin solange du in ez bist :) also zum jobcenter und beantrage alg 2 lg :)
Lalilu123
was auch geht ist... wenn du wieder schwanger bist... das du deine erste elternzeit vorzeitig beendest ubd wieder arveiten gehst und dann am ersten arbektstag sagst du das du wieder schwanger bist und paar tage später von mir aus zur frauenärztin gevst und dir wieder ein beschäftigungsverbot nimmst :) dann hast du wieder dein amtes gehalt ubd plus dein elterngeld für deib zweites kind steigt ;) ubd am ende der zwekten elternzeit kannst du wieder den rest der erdten elternzekt ranhängen so hoffe konnte dir helfeb :)
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader Mein Sohn ist 10 Monate alt und ich habe für 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Nun läuft ja nicht immer alles so wie man es sich vorher vorgestellt hat Wir würden gerne versuchen wollen, dass ich schwanger werde wenn mein Sohn so 2-2,5 Jahre alt ist. Allerdings wollte ich vor einer erneuten Elternzeit noch 6 Monate ar ...
Hallo Frau Bader, Meine Frau und ich denken über ein zweites Kind nach. Wir fänden es schön wenn die Kinder keinen großen Altersunterschied hätten. Wir sind uns allerdings nicht sicher, wie unsere finanzielle Lage während einer erneuten Schwangerschaft aussehen würde. Während der ersten Schwangerschaft erhielt meine Frau ein Beschäftigungsve ...
Hallo. Meine Elternzeit endet im August 2022. Im September würde ich quasi wieder in meinen Alten 39 Stunden Vertrag rutschen. Da wir uns ein zweites Kind wünschen und hoffen das es bald klappt, würde ich dann bei einer erneuten Schwangerschaft sofort wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Sagen wir mal das Kind kommt im Dezember, dann wü ...
Liebe Frau Bader, Mein erstes Kind kam im August 2020 zur Welt, EZ hatte ich 13 Monate. Seit Oktober 2021 arbeite ich wieder als Wissenschaftliche Mitarbeiterin. Mein Vertrag ist befristet bis 12.2022 und danach gibt es wohl keine weitere Anstellungsmöglichkeit für mich. Allerdings möchten wir nun ein 2. Kind, was familientechnisch sehr gut pas ...
Guten Tag Frau Bader, Ich hoffe Sie können mich weiter helfen. März 2021 bin ich Schwanger geworden. Da ich als Ärztin arbeite bin ich direkt in BV gegangen. Derzeit bin ich noch im Elternzeit aber ab 27.01.23 sollte ich wieder als 80% Fachkraft arbeiten. Nun habe ich erfahren dass ich wieder Schwanger bin. Also muss ich ab 27.01 wieder in BV geh ...
Hallo Frau Bader, mir ist nicht ganz klar, wie der Lohn im Beschäftigungsverbot bei einer 2. Schwangerschaft berechnet wird. Geplant ist ein 2. Kind für Februar 2024, d.h. Eintritt der Schwangerschaft wäre im Mai 2023. Es heißt es würden die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Lohns im BV. ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter kam am 02.06.2022 auf die Welt. Ich habe für 10 Monate Elterngeld Basis und für 4 Monate Elterngeld Plus (bis zum 01.08.2023) erhalten. Seitdem 02.08.2023 arbeite ich wieder zu 75%. Nun bin ich wieder schwanger und habe ab September ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob ic ...
Hallo Frau Bader, aktuell plane ich den Elterngeldbezug unseres ersten Babys. Hierfür hatte ich auch schon ein super Beratungsgespräch bei der Elterngeldstelle, jedoch blieb eine Frage unbeantwortet. Ich plane ab dem 3. Monat meinen Minijob wieder aufzunehmen - (dieser muss ja während MuSchu unterbrochen werden, da sonst Abzüge da es als Basi ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung