Luise Heger
Hallo Frau Bader, ich habe bereits viel gelesen, aber bin immer noch nicht schlau was für mich wirklich zählt! Ich arbeite im öffentlichen Dienst, sobald ich meine Schwangerschaft bekannt mache, komme ich ins Beschäftigungsverbot. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, jedoch mit einer deutlich geringeren Wochen/Stundenzahl als ich tatsächlich arbeite und entlohnt bekomme. Laut Vertrag habe ich nur eine 15 Std./W, aber ich arbeite jeden Monat bestimmt seit Januar 2018 immer 20 Std./W. Welches Gehalt kommt in der Lohnfortzahlung für mich in Frage? Die letzten drei Monate vor der ersten SSW oder die Wochenstunden laut unterzeichneten Vertrag? Ich bin im Schichtdienst, jedoch nicht Nachts. Aber ich beziehe regelmäßig Wochenend.- und Feiertagszuschläge. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Viele Grüße, Luise
Hallo, es zählen die letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
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