Keilani
Hallo Frau Bader, seit Ende November befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Meine Schwangerschaft besteht seit September, und ich habe im Dezember erstmalig mein Gehalt während des Beschäftigungsverbots erhalten. Allerdings habe ich festgestellt, dass ich lediglich mein fixes Gehalt bekomme. Ich arbeite im Vertrieb und erhalte neben meinem Fixum halbjährlich eine Provision, die zuletzt im Juli ausgezahlt wurde. Nun wurde die Provision offenbar nicht in die Berechnung meines Gehalts einbezogen, obwohl ich dachte, dass die letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft (in meinem Fall Juni, Juli und August) als Grundlage dienen. Das ist für mich finanziell sehr belastend, da ich aufgrund des Beschäftigungsverbots aktuell nicht an meiner Provision arbeiten kann und bis zur Geburt keine weitere Auszahlung erhalten werde. Ich hatte immer gehört, dass das Durchschnittseinkommen aus den letzten drei Monaten vor Beginn der Schwangerschaft berücksichtigt wird. Habe ich da etwas falsch verstanden, oder könnte es sein, dass ein Fehler in der Berechnung seitens der Personalabteilung vorliegt? Vielen Dank schon mal für die Antworten! Liebe Grüße
Hallo, Von der Provisionen wird auch der Schnitt genommen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Die letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft werden nur herangezogen, wenn die Frau schwankendes Einkommen (z.B. Stundenlöhnerin) hat. Du hast ja ein Festgehalt, welches zur Auszahlung kommt. Und auch mit der Provision passt es doch: halbjährlich, zuletzt im Juli - also bekommst du im Januar die Provision basierend auf dem 2.Halbjahr 2024. Im Juli bist du dann ja eh schon im Mutterschutz. Somit bekommst du im BV das, was du ohne BV bekommen würdest und das ist der Grundsatz.
Keilani
Danke für deine Antwort! Ich verstehe deinen Punkt, aber genau hier sehe ich das Problem: Die nächste Auszahlung der Provision ist im Februar. Ohne das Beschäftigungsverbot hätte ich ja bis dahin weiterarbeiten können und somit die Möglichkeit gehabt, Provisionen zu verdienen, die dann regulär ausgezahlt worden wären. Da ich aber seit Ende November im Beschäftigungsverbot bin, kann ich keine Provision mehr erwirtschaften. Die Provision, die eigentlich im Februar fällig wäre, fällt somit komplett weg, obwohl ich bis Ende Oktober gearbeitet habe. Das bedeutet, dass ich finanziell schlechter gestellt bin, da ich im Beschäftigungsverbot keine Möglichkeit habe, an meinem Provisionsanteil zu arbeiten. Genau deshalb ist es für mich so wichtig, dass die Provision, die ich in den Monaten Juni, Juli und August erhalten habe, korrekt in die Berechnung meines Mutterschutzlohns einfließt, um diesen Nachteil zumindest etwas auszugleichen. Oder habe ich da vielleicht einen Denkfehler?
Sternenschnuppe
Ja, hast Du. Von den Provisionen wird der Durchschnitt genommen und muss bezahlt werden. Der Fixlohn bleibt. Jedoch werden diese im BV versteuert sollten es vorher steuerfreie gewesen sein.
KielSprotte
Wie wird die Provision eigentlich verbeitragt? Als Einmalzahlung? Dann fliesst sie nicht in die Berechnung des Elterngeldes ein!
Keilani
Elterngeld ist für mich nicht relevant da ich nicht in Elternzeit gehen werde. Es geht rein um mein Gehalt im BV!
Keilani
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde es nach Neujahr mit der Perso klären und hoffen das es ein Fehler in der Berechnung war.
Keilani
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe von meinem Arbeitgeber die Rückmeldung erhalten, dass es sich hierbei um Einmalzahlungen handelt und daher nicht berücksichtigt wird. Kann das stimmen? Die Provision wird regelmäßig alle sechs Monate ausgezahlt. Es ist im Vertrag auch so festgelegt. Dabei kann er sich doch nicht um Einmalzahlungen handeln? Daher will er die Provision nicht in den Durchschnitt mit einberechnen. Die Provision wird ja nach meiner Leistung berechnet... Liegt er da im Recht, dass er diese nicht mit berücksichtigt? Vielen Dank für die Rückmeldung.
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