Lasunny
Hallo Ich war leider 1 1/2 Jahre auf Grund einer Verletzung krankgeschrieben. Konnte schließlich jedoch mit der Wiedereingliederung starten. Leider wurde ich aufgrund der Zeit für den letzten Monat, also während meiner Wiedereingliederung, ausgesteuert und habe Arbeitlosengeld im Krankheitsfall erhalten. Während meiner Wiedereingliederung habe ich herausgefunden das ich schwanger bin. Da ich in einem Bereich arbeite in dem es für das ungeborene Kind gefährlich werden kann, stellte mir mein Arzt eine Bescheinigung über die Schwangerschaft aus woraufhin ich durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt wurde. Meine Krankschreibung lief dann ebenfalls aus da ich ja wieder komplett genesen bin. Somit beendete auch die Agentur für Arbeit ihre Zahlung da diese ja nur über die Zeit meiner Krankschreibung zahlungsplichtig war. Nun meinte mein Arbeitgeber jedoch, dass er mir nun auch im Beschäftigungsverbot kein Gehalt zahlt weil ich zuvor Krankgeschrieben war. Ich solle mich an die Agentur für Arbeit wenden obwohl ich gesund und in einem unbefristet Arbeitsverhältnis bin. Ist dies so rechtes das mein Arbeitgeber mir meine Gehaltszahlung verweigern kann? Zumal das Beschäftigungsverbot nichts mit der vorherigen Krankschreibung zu tun hat und durch ihn ausgesprochen wurde? Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung diese Frage.
Hallo, grds kann die Wiedereingliederung aus med. Gründen vorzeitig beendet werden. Aber wenn die vorzeitige Beendigung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem BV steht, wird man die vorzeitige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit belegen müssen. Das hat ja schon ein Geschmäckle. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Grundsätzlich muss dein AG zahlen, ABER: hast du die Wiedereingliederung beendet, sprich lt Plan gearbeitet? Eine Wiedereingliederung darf max für eine Woche am Stück unterbrochen werden. Wenn die Std nicht geleistet werden, gilt die WE als gescheitert und es tritt wieder AU ein.
Lasunny
Der Arzt hat mich gesund geschrieben. Aber einfach auch aus dem Grund das bei der Wiedereingliederung deutlich wurde das ich keinerlei Einschränkungen mehr habe durch die Ursprüngliche Verletzungen und meinen Job uneingeschränkt ausführen kann. Daher wurde die Wiedereingliederung beendet. Ich hab dies natürlich damals nachgefragt und von seitens des Arztes hieß es das dies so möglich ist.
Ani123
Hat er sie vor dem BV gesundgeschrieben? Wieviele Tage lagen zwischen Gesundschreibung und das BV?
Lasunny
Im Anschluss. Da laut Arzt das BV erst in Kraft Tritt wenn man wieder arbeitet und es daher nichts machen würde. Hatte ich nämlich vorher auch gefragt wie das laufen würde.
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