Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt im Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt im Beschäftigungsverbot

happy.23

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Guten Abend, ich habe eine Frage zwecks Gehalt im Beschäftigungsverbot. Ich habe bis März 2960€ brutto erhalten, ab April gab es eine Gehaltserhöhung und somit ein brutto von 3333€. Im April bin ich schwanger geworden und habe dies Ende Mai oder Anfang Juni meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Ich habe währenddessen mein normales Gehalt von 3333€ erhalten. Nun bin ich seit August im betrieblichen beschäftigungsverbot. Im August war die Abrechnung ebenfalls noch über 3333€. Jetzt im September steht auf der Abrechnung die 2960€? Mein Arbeitgeber meinte im Beschäftigungsverbot steht mir mein Mutterschutzlohn von dem durchschnittlichen Gehalt der drei letzten Monate vor der Schwangerschaft zu. Ist das korrekt? Ich verstehe es nicht ganz weil ich im August ja auch noch mein normales Gehalt TROTZ Beschäftigungsverbot bekommen habe. Danke im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Einziger Unterschied ist, dass Zulagen nun versteuert werden, dadurch kann der Lohn sinken. Sie müssen das auf der Lohnabrechnung nachsehen. Liebe Grüße NB


annarick

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Das ist nicht korrekt. Du musst das bekommen, was du ohne BV bekommen hättest. Das mit dem Durchschnitt der letzten Monate gilt zB in Schichtarbeit mit Zuschlägen und nicht immer gleichem Lohn. Dein Arbeitgeber muss das korrigieren. Tut er das nicht, wende sich an das Bundesministerium für Arbeitsschutz. Die sind für BVs zuständig und dafür, dass es korrekt läuft.


Suomi

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Man sollte sich an die örtlich zuständige Behörde (bspw Gewerbeaufsichtsamt) wenden und nicht an das Bundesministerium. Die werden sicherlich für alle Fälle deutschlandweit zuständig sein!


mela_mit_alex

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stimmt nicht ganz.. der bruttowert ja.... aber da manches steuerlich im Beschäftigungswert versteuert werden muss... da kann es schon sein, dass man einen anderen wert ausgezahlt bekommt.  


annarick

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Nein, es muss das gleiche Netto rauskommen.


KielSprotte

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Nein, das stimmt nicht! Im BV müssen z.B. NFS Zuschläge verbeitragt werden. Weniger Netto, aber mehr EG.


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