Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

welches Gehalt( bei späterer Vertragsänderung) bei Beschäftigungsverbot

Frage: welches Gehalt( bei späterer Vertragsänderung) bei Beschäftigungsverbot

beathomas

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Hallo Frau Bader, Mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage. Ich befinde mich seit 10.10.2013 im Beschäftigungsverbot. Ab Mitte Januar ändert sich mein Arbeitsvertrag von 30 Stunden/ Woche auf 20 Stunden/ Woche mit einem natürlich geringerem Gehalt. Tritt ab Januar dann tatsächlich das geringere Gehalt im Beschäftigungsverbot in Kraft?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja. Sonst wären Sie durch das Beschäftigungsverbot bevorteilt. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde, ja. Du bekommst im Beschäftigungsverbot das bezahlt was Du auch bekommen würdest könntest Du arbeiten. LG Sabine


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