Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Guten Abend Frau Bader, Meine Frage steht eigentlich schon im Titel. Ist es möglich seinen Arbeitsvertrag zu ändern, während man im Beschäftigumgsverbot ist? Also seine Wochenstunden von Beispielsweise 20 Stunden auf 40 Stunden aufzustocken? Oder ist dies rechtlich gesehen nicht möglich? Kurzer Hintergrund, meine Frau arbeitet in der Pflege und hatte dort vorher Vollzeit gearbeitet. Nun nach Ihrer ersten Elternteil, würde Sie auf Ihrer Bitte erstmal auf 20 Stunden runtergestockt. Sie wollte nun im Februar eigentlich wieder Vollzeit gehen, ist aber wieder Schwanger geworden. Die Freude ist natürlich groß, die Geldsorgen allerdings aus. Ist das nun trotzdem noch möglich? Oder ist der Zug abgefahren? Viele Grüße

von BaliGG am 01.02.2021, 18:17



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn es nachweisbar vorher so vereinbart wurde, ist es natürlich wieder änderbar. Aber wenn es noch nicht vereinbart wurde, sehe ich Probleme mit dem Anspruch. Außerdem würde die KK nachfragen und dem Ag könnte unterstellt werden, dass er versucht, Leistungen zu erschleichen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2021



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Habt ihr das schriftlich mit der Aufstockung ab Februar.... Sollte das nicht sein, wird da ja kaum der AG mitspielen. Mal davon ab, man kann kein Vollzeit BV beanspruchen, wenn man eigentlich nicht vollzeit wegen fehlender Kinderbetreuung arbeiten könnte

Mitglied inaktiv - 01.02.2021, 18:55



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Hallo Saarlandmami2, nein leider haben wir nichts schriftlich. Aber meine Frau ist auch nicht in BV wegen fehlender Kinderbetreuung, sondern weil Ihr Beruf gefährlich für die Schwangerschaft sein könnte. Entsprechend wird dem AG auch das Gehalt erstattet. Viele Grüße

von BaliGG am 01.02.2021, 19:59



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Für ein BV sollte man aber grundsätzlich arbeiten können., deshalb ja die nachfrage. Aber wenn ja sowieso vollzeit geplant war, ist das ja kein Problem. Das der AG das über die Umlage erstattet bekommt, ist mir klar.

Mitglied inaktiv - 01.02.2021, 20:52



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Kurz die Nachfrage BV bedeutet Beschäftigungsverbot, richtig? Ja Grundsätzlich könnte meine Frau arbeiten, da unser Kurzer bereits betreut wird. Ich versuche die Frage nochmal etwas präziser zu stellen: Meine Frau ist bereits im BV (seit diesem Monat), es geht Ihr auch ziemlich schlecht (leider hat sie mit starker Übelkeit zu kämpfen). Geplant war ab Februar wieder Vollzeit zu gehen, wegen mehr Gehalt. Mündlich wurde das mit dem Arbeitgeber auch so vereinbart. Leider nur nichts schriftlich. Nur ist die Frage ob man jetzt noch, während des BVs den Vertrag auf Vollzeit ändern kann. Auf Nachfrage meinte der AG meiner Frau: "Nein das macht Sie nicht, dass wäre Betrug." Aber ich vertraue dem AG meiner Frau nicht. Aus diversen Gründen, deswegen wende ich mich vertrauensvoll (und natürlich auch Hoffnungsvoll) an dieses Forum. Viele Grüße

von BaliGG am 01.02.2021, 21:02



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Hallo, Hat deine Frau irgendwas vom Arbeitgeber, aus dem hervorgeht, dass sie wieder Stunden aufstocken wollte? Vertrag, per Mail, Gespräche mit Zeugen? Was sagt der AG? War es tatsächlich geplant oder hat er trotz vorheriger Planung Angst wegen Betrug? Februar - Dienstplan mit Einteilung in Vollzeit,...? LG luvi

von luvi am 01.02.2021, 22:05



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Hallo Iuvi, tatsächlich gibt es wohl leider nur das Gespräch, das ganze wurde halt auf Februar verschoben, weil es im Februar auch eine Gehaltserhöhung geben sollte. Der AG sagt halt, dass Sie "Angst" hat, des Betrugs bezichtigt zu werden, obwohl es ja vorher schon geplant war in Vollzeit zu gehen. Meine Frau hat glaube ich aber auch mit anderen MA's geredet, teils auch mit MA's die für die Planung zuständig sind bzgl. Aufstockung. LG Bali

von BaliGG am 01.02.2021, 22:08



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Ja BV = Beschaftigungsverbot Klar der AG hat Angst das die Krankenkasse ihm den Vollzeit Lohn nicht erstattet, wenn vorher nur 20 h vereinbart war. Die Krankenkasse wird da nachfragen. Deshalb das mit Betrug

Mitglied inaktiv - 01.02.2021, 22:15



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Also wird da wahrscheinlich nicht viel zu machen sein, oder? Das ist wirklich ärgerlich, weil wir fest mit dem Geld gerechnet hatten und jetzt fehlt durch die Schwangerschaft und dem BV natürlich noch mehr Geld. Es war ja eigentlich schon eher geplant in Vollzeit zu gehen (Anfang Januar), aber der AG hatte dann gesagt, der neue Vertrag kommt dann mit der Gehaltserhöhung im Februar. Und jetzt stehen wir natürlich vor einem Problem, weil der AG jetzt zurückzieht. Ach ist das alles ärgerlich.

von BaliGG am 01.02.2021, 22:21



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Ohhh das ist dann ganz doof gelaufen. Jetzt tut der AG als wisse er von nix Viel. weiß Frau Bader noch nen rechtlichen Rat.

Mitglied inaktiv - 01.02.2021, 22:31



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Ja, leider ist der AG meiner Frau (es handelt sich tatsächlich nur um eine Person) ein wenig Missgünstig.

von BaliGG am 01.02.2021, 22:34



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich vermute der AG hat tatsächlich Angst, dass ihm Betrug unterstellt wird. Ich würde es ehrlich gesagt auch eigenartig finden und nachfragen. Aber wenn das schlüssig erklärt werden kann, sehe ich kein Problem. Wahrscheinlich muss der Arbeitgeber ja jetzt auch jemanden für die fehlenden Stunden dafür einstellen. Die Stunden, die sonst deine Frau mehr gearbeitet hätte. Vielleicht wäre ja die für den Dienstplan zuständige Zeugin? Deine Frau muss ja jetzt "ersetzt" werden. Wie viele Stunden arbeitet diese Person? Vollzeit? Vielleicht wäre das ein Argument.... Was mir noch aufgefallen ist: Du hast was geschrieben, dass ihr durch das Beschäftigungsverbot weniger Einkommen habt. Vielleicht habe ich das aber auch falsch interpretiert. Der Lohn im BV ist gleich. Es müssen auch Zuschläge ausbezahlt werden. Mit dem Unterschied, dass die Zuschläge im BV versteuert werden müssen. Netto erhält sie dadurch etwas weniger Lohn. (Das erhöht aber gleichzeitig das Elterngeld). LG luvi

von luvi am 02.02.2021, 10:21



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Ok, dass mit den Zuschlägen war mir tatsächlich nicht bewusst oder habe es vergessen. Das erleichtert die Situation schon ein wenig, trotzdem haben wir eigentlich mit dem Mehrgeld aus der Vollzeit gerechnet. Leider hab ich ein weiteres kleineres Problem. Meine Frau ist nicht sehr Durchsetzungsfähig und hat "Angst" mit Ihrem AG zu reden. Darf ich, als ihr Ehemann, Sie bei dem Gespräch begleiten und bei der Argumentation unterstützen? Oder ist das rechtlich gesehen nicht möglich, da ich ja nicht Arbeitnehmer Ihres AGs bin. LG BaliGG

von BaliGG am 02.02.2021, 11:21



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Würde ich als AG mir verbieten. Deine Frau ist Vertragspartner, nicht du. Wir sind selbst AG und wenn bei mir jemand anruft meine Frau / Tochter / Sohn ist bei Ihnen beschäftigt und ich hätte jetzt mal eine Frage - NEIN. Unsere AN sind volljährig, da verhandele ich nicht mit Familienmitgliedern.

von KielSprotte am 02.02.2021, 11:40



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Hallo KielSprotte, hab ich mir bereits gedacht - aber gut hier auch einen Arbeitgeber zu treffen. Wie würdest du dich in der ganzen Situation als AG verhalten? Viele Grüße BaliGG

von BaliGG am 02.02.2021, 11:50



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Wenn ihr gar keine Chance habt, das Gespräch bzw. Vereinbarung über die Rückkehr zur Vollzeit nachzuweisen, sieht das schlecht aus. Auch, das man selber jemandem erzählt hat, dass man gerade mit dem Chef xy ausgehandelt hat, wird nicht reichen. Das kann man sich ja auch aus den Fingern gesogen haben. In Zukunft IMMER sowas schriftlich einfordern oder mindestens selbst eine Gesprächsnotiz zB per Mail an denjenigen senden "Wie eben besprochen blablabla". Tatsächlich hätte ich als AG nun auch die Befürchtung, dass die KK mir Mauscheleien unterstellt, wenn ich bereits ein BV ausgesprochen habe und innerhalb dessen nachträglich eine Stundenerhöhung vereinbare. Ich als AG würde mir allerdings verbitten, dass der Partner mit mir ein Gespräch führt. Als Zeuge anwesend ja - als Gesprächsführer nein.

von cube am 02.02.2021, 11:56



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Wie würdest du dich in der ganzen Situation als AG verhalten? Ganz ehrlich: Für mich hätte das einen schalen Beigeschmack, ich will euch nichts unterstellen, aber wenn diese beiden Ereignisse so aufeinander treffen (Änderung auf VZ trotz kleinem Kind, dann plötzlich wieder schwanger).......könnte einem der Gedanke kommen, dass gar nicht VZ gearbeitet werden sollte, sondern nur das VZ-Gehalt im BV kassiert werden soll. Da würde ich mich von Seiten der KK auch nicht angreifbar machen!

von KielSprotte am 02.02.2021, 12:52



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Ja, versteh ich natürlich und hab mir auch schon gedacht, dass das ganze evtl. auch so rüberkommt. Scheint wohl so, als könnte man da nichts machen. Da müssen wir wohl einfach in den sauren Apfel beissen und alles umplanen. Ich danke an der Stelle nochmal für die ganze Hilfe hier und euren ehrlichen Antworten. Nurnoch eine letzte Frage: Die Gehaltserhöhung im Februar ist wohl tariflich (oder betrieblich, bin mir da nicht ganz so sicher) für alle MAs. Bekommt meine Frau trotz BV auch die Gehaltserhöhung? Oder könnte sich der AG bzw. die KK dort auch quer stellen? Liebe Grüße und nochmal ein herzliches Danke an alle BaliGG

von BaliGG am 02.02.2021, 13:03



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Wenn die Erhöhung alle betrifft (Tarifvertrag), dann auch deine Frau, sofern sie eben auch einen Tarifvertrag hat! Ist ja nicht immer so, dass alle MA´s den gleichen Vertrag haben. Weder die SSW noch das BV dürfen sie da schlechter stellen als es ohne SSW der Fall wäre.

von cube am 02.02.2021, 13:55



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

o.T.

von Port am 02.02.2021, 20:01



Antwort auf: Vertragsänderung während Beschäftigungsverbot

Ich würde mal bei der Krankenkasse anrufen oder gar hingehen wenn es geht. Mich haben die super beraten damals. Und denen das genau so erzählen. Die haben bei mir damals auch mit dem Arbeitgeber telefoniert und ihn informiert. Ganz tolle Hilfe war das. Da ging es um die Lohnberechnung im BV. Telefonisch wird der AG der Kasse ja sagen können dass er nicht weiß was zu tun ist, es wirklich so ausgemacht war für Februar, noch nicht schriftlich aber fest ausgemacht und welches BV er nun ausstellen darf. Weil er nix falsch machen will. Dann kann es gar kein böses erwachen geben. Für keinen. Versuch ist es wert. Viel Glück.

von Sternenschnuppe am 02.02.2021, 22:23



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