Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Zeitraum wird für Elterngeld berechnet?

Frage: Welcher Zeitraum wird für Elterngeld berechnet?

Maus22007

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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich planen ein zweites Kind. Am 1.8. bin ich (nach meiner letzten Elternzeit) zurück in meinen Beruf gekehrt und arbeite nun seit knapp drei Monaten wieder. Unser Plan ist nun, dass ich Anfang November schwanger werde, so dass mir wieder volles Elterngeld für die letzten 12 (gearbeiteten) Monate zusteht. Ist das denn richtig? Die ersten drei Monate habe ich gearbeitet, dann neun Monate Schwangerschaft dazu, wären 12 volle Monate. Die Frage ist aber, ob das Mutterschutzgeld (in meinem Fall für Juli) mitgerechnet wird, wenn das Baby im Juli kommt. Und was ist, wenn das Baby - ausserplanmäßig - schon im Juni kommt? Wird dann nur Elterngeld für 11 Monate rückwirkend berechnet und bezahlt? Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


luvi

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Hallo, Für die Elterngeldberechnung werden die 12 Monate vor dem Monat genommen, in dem Dein Mutterschutz begonnen hat. Du müsstest also vorm schwanger werden, noch etwas länger arbeiten, um keine 0-Monate bei der Elterngeldberechnung zu haben. Wenn das Kind früher geboren wird, verschieben sie die Monate für die Berechnung entsprechend. Wenn Dein Kind mehr als 6 Wochen zu früh ist (Mutterschutzfrist vor Geburt), kann es sein, dass Du doch noch einen oder zwei 0-Monate mehr hast für die Elterngeldberechnung.


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