Daniel
Hallo, ich habe noch eine weitere Frage. Und zwar wenn meine Frau während ihrer Elternzeit (2Jahre), bei dem gleichen Arbeitgeber zusätzlich einen Arbeitsvertrag unter schrieben hat für geringe Beschäftigung, sprich 400€, welcher Vertrag zählt nach der Elternzeit? Sie hat keinen Änderungsvertrag, Aufhebungsvertrag oder sonstiges unterschrieben sondern nur einen Vertrag für 400€. In ihrem alten Vollzeit-Arbeitsvertrag, sprich vor der Elternzeit, steht das sie dies mit Zustimmung des Praxisinhabers, sprich ihr Arbeitgeber machen kann. Aber was zählt nun? Was ist, wenn nach der Elternzeit sofort ein neues Beschäftigungsverbot gibt aufgrund einer erneuten Schwangerschaft, Kind kommt erst 6 Monate nach der Elternzeit? Was wird bezahlt? Gibt es überhaupt Geld? Der Praxisinhaber ist im Glauben es gibt nix und er muss nix zahlen, da sie halt erneut Schwanger geworden ist und dies in der Elternzeit. Danke für die Antworten
Hallo, der alte Vertrag lebt wieder auf, wenn nichts anderes vereinbart ist. Liebe Grüsse, NB
Daniel
Der 400€ Vertrag wurde 6 Monate vor beendigung der Elternzeit unterschrieben, sprich im letzten Jahr, wo dies möglich ist laut Elterngeldkasse.
CKEL0410
Dann lebt der alte Vertrag nach der ez wieder auf und er muss den vollen Lohn zahlen im bv.
Daniel
Und was ist mit dem 400€ Vertrag, wenn auch unbefristet läuft? Zählt der dann nicht mehr während des BV´s?
Daniel
Und was ist mit dem 400€ Vertrag, wenn auch unbefristet läuft? Zählt der dann nicht mehr während des BV´s?
CKEL0410
Nein glaublich nicht Sie könnten ja nich beide stellen gleichzeitig ausüben.
Daniel
ich glaube dies ist dem arbeitgeber nicht so bewusst, das der alte vetrag dann wieder zählt, weil davon bin ich auch ausgegangen.
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