Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Urlaubsregelungen gibt es bei einem Beschäftigungsverbot?

Frage: Welche Urlaubsregelungen gibt es bei einem Beschäftigungsverbot?

Paola03

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Hallo, ich bin im 5. Monat schwanger und habe von meiner FÄ seit dem 5.1.2014 ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Chef hat mich heute zu einem Gespräch gebeten um mir zu sagen das ich jetzt ab dem 5.1.2014 meinen Resturlaub (ingesamt 25 tage) und die Tage Urlaub von diesem Jahr die mir bis zum Mutterschutz zustehen und meine bis dahin angesammelten Überstunden erst einmal wegzunehmen habe und mir dann für die verbleibenden Zeit bis zum Mutterschutz ein Berufsverbot zu holen da er mir keinen anderen Arbeitsplatz zuweisen kann. Er wies darauf hin das ich nur ein Beschäftigungsverbot habe ihn und kein Berufsverbot. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Aussage von ihrem Arbeitgeber ist nicht korrekt. Bereits beantragte ungenehmigte Urlaub verfällt. Ansonsten bleibt alles bestehen, Urlaub und auch Überstunden. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Er irrt ! Der Urlaub bleibt erhalten. Notfalls ans Gewerbeaufsichtsamt wenden. Und sag ihm mal dass er Deinen Lohn eh von der Krankenkasse wiederbekommt.


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