Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Reihenfolge - Arbeitgeber kündigen - Arbeitsamt

Frage: Welche Reihenfolge - Arbeitgeber kündigen - Arbeitsamt

Shakira12

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Hallo, kurz meine Geschichte: Ich hab Juni letzten Jahres ein Kind bekommen und bekomme noch bis Juni Elterngeld. Elternzeit bei meinem AG habe ich noch bis zum 23.06. Nun möchte ich jedoch zum Juli wieder irgendwo arbeiten gehen, da wir das Geld brauchen. Ich möchte Teilzeit arbeiten, das ist bei meinem AG leider jedoch nicht möglich, da die Arbeitsstelle über 90 Min Fahrzeit von zu Hause weg ist und es sich daher nicht lohnt. Ich weiss auch gar nicht, ob mein AG mir eine TZ-Stelle anbieten kann. Nun müsste ich bei ihm also meine Elternzeit zu Juli verkürzen und gleichzeitig auch kündigen. Parallel muss ich ich mir einen TZ-Job an meinem Wohnort suchen und mich ja auch beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Das habe ich bereits online gemacht und hab demnächst ein Gespräch. Gibt es eine Variante, bei der ich ALG1 erhalte, sollte ich zum Juli keinen Job bekommen? Wie mache ich das alles am Besten? Danke und Grüße, Sabina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, online kündigen kann man nicht, nur schriftlich. Warum versuchen Sie nicht, die EZ zu verlängern und sich parallel einen TZ-Job zu suchen? Ansonsten können Sie für die Zeiten, in denen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, auch ArbGeld I beziehen Liebe Grüsse NB


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