Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Konsequenz hat es, wenn ich meinem AG meine Schwangerschaft bekanntgebe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Welche Konsequenz hat es, wenn ich meinem AG meine Schwangerschaft bekanntgebe?

Erbsenmaus

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin Mutter eines Kleinkindes, arbeite TZ in Elternzeit im Homeoffice. Da ich mich tagsüber um mein Kind kümmere und keine Betreuungsmöglichkeiten habe, kann ich meine Arbeit nur abends leisten. Durch meine erneute Schwangerschaft habe ich mich mit dem Mutterschutzgesetz Paragraph 8.1 beschäftigt und festgestellt, dass meine Arbeitszeiten voll in dem "nicht akzeptierten Zeitkorridor" liegen. Anders arbeiten kann ich aber nicht und ich brauche das Geld. Jetzt habe ich Angst, dass wenn ich meine erneute Schwangerschaft melde, ich nicht mehr weiter arbeiten darf. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Ich will meinen AG ja auch nicht reinreiten, ich will aber auch weiter arbeiten und da das nur abends geht, hält auch abends. Mir geht es hervorragend. vielen Dank für Ihre Antwort vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, steht denn im Arbeitsvertrag, wann Sie arbeiten können? Weiß Ihr AG, wann Sie arbeiten? Ist natürlich etwas schwierig, wenn freie Zeitverteilung vereinbart ist. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du deine Schwangerschaft dem AG bekannt gibst, kommst du in den Genuß des Mutterschutzrechts. Damit gilt für dich grundsätzlich das Nachtarbeitsverbot nach § 8, (1). Es gibt nun mehrere Möglichkeiten: - der AG hat mit dir keine bestimmten Arbeitszeiten vereinbart, und während der Arbeit bist du nicht telefonisch oder sonst in Kontakt mit Kunden oder Kollegen, und die Arbeitszeiten werden nicht erfaßt. Dann ist es eigentlich egal zu welchen Zeiten du das täglich vereinbarte Pensum leistest. Denn die Nachtarbeit ist dir nicht nachzuweisen, und Nachtarbeit hat der AG auch nicht von dir verlangt. - der AG stellt dich für Nachtzeiten von 20 - 6 Uhr (evtl auch nur anteilig) frei, und für diese Zeiten wirst du trotzdem bezahlt, siehe § 11 - oder der AG stellt für dich bei der Behörde einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung von Nachtarbeit. Wenn der Arzt nichts dagegen hat, und du das ausdrücklich möchtest, spricht nichts gegen einen solchen Antrag. Welche Möglichkeit die beste ist, das kommt darauf an, wie viele Stunden du in der Nacht arbeitest, ob vertraglich bestimmte Zeiten festgelegt sind und ob die Arbeitszeiten dokumentiert (erfaßt) werden. Das wichtigste ist aber was im Vertrag schriftlich festgehalten wurde.


Erbsenmaus

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, der Arbeitsvertrag ist, was die Arbeitszeiten betrifft, völlig offen gehalten. Mein AG (direkter Vorgesetzter, Kollegen) weiß, wann ich arbeite. Mails zeigen auch die Versanduhrzeit. Die Arbeitszeiterfassung ist Vertrauensarbeitszeit (Tabelle in die nur die Gesamtarbeitszeit, aber nicht die Uhrzeiten eingetragen werden). Der Betriebsarzt schickt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft so einen super detaillierten Fragebogen, wenn ich den auch nur annähernd ehrlich ausfülle... Nimmt das Unheil seinen Lauf. Ein Nichtausfüllen führt zu einer persönlichen Erinnerung - mit Nachdruck und "ins Gewissen reden". Das Ergebnis wahr, dass ich ihn schon das letzte Mal nicht ehrlich ausgefüllt habe, um meiner Arbeit weiter nachgehen zu können. Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldung. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du ganz ehrlich sein willst, gibt es immer noch einen ganz legalen Weg weiter so zu arbeiten: dein Arbeitgeber stellt bei der Aufsichtsbehörde einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung von Nachtarbeit nach § 8 (6) MuSchG stellen. Ich würde es nicht so eng sehen, weil du ja nicht vom AG aus verpflichtet bist, nachts zu arbeiten. Du hast dein tägliches Pensum und es steht dir frei dieses zu erledigen wann du willst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im B ...

Guten Abend Frau Bader,  Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...

Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...

Sehr geehrte Frau Bader,   anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026.    Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite.    Meine Fragen ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...

Sehr geehrte Fr. Bader   Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025  meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...