Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Konsequenz hat es, wenn ich meinem AG meine Schwangerschaft bekanntgebe?

Frage: Welche Konsequenz hat es, wenn ich meinem AG meine Schwangerschaft bekanntgebe?

Erbsenmaus

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Hallo Frau Bader, ich bin Mutter eines Kleinkindes, arbeite TZ in Elternzeit im Homeoffice. Da ich mich tagsüber um mein Kind kümmere und keine Betreuungsmöglichkeiten habe, kann ich meine Arbeit nur abends leisten. Durch meine erneute Schwangerschaft habe ich mich mit dem Mutterschutzgesetz Paragraph 8.1 beschäftigt und festgestellt, dass meine Arbeitszeiten voll in dem "nicht akzeptierten Zeitkorridor" liegen. Anders arbeiten kann ich aber nicht und ich brauche das Geld. Jetzt habe ich Angst, dass wenn ich meine erneute Schwangerschaft melde, ich nicht mehr weiter arbeiten darf. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Ich will meinen AG ja auch nicht reinreiten, ich will aber auch weiter arbeiten und da das nur abends geht, hält auch abends. Mir geht es hervorragend. vielen Dank für Ihre Antwort vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, steht denn im Arbeitsvertrag, wann Sie arbeiten können? Weiß Ihr AG, wann Sie arbeiten? Ist natürlich etwas schwierig, wenn freie Zeitverteilung vereinbart ist. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn du deine Schwangerschaft dem AG bekannt gibst, kommst du in den Genuß des Mutterschutzrechts. Damit gilt für dich grundsätzlich das Nachtarbeitsverbot nach § 8, (1). Es gibt nun mehrere Möglichkeiten: - der AG hat mit dir keine bestimmten Arbeitszeiten vereinbart, und während der Arbeit bist du nicht telefonisch oder sonst in Kontakt mit Kunden oder Kollegen, und die Arbeitszeiten werden nicht erfaßt. Dann ist es eigentlich egal zu welchen Zeiten du das täglich vereinbarte Pensum leistest. Denn die Nachtarbeit ist dir nicht nachzuweisen, und Nachtarbeit hat der AG auch nicht von dir verlangt. - der AG stellt dich für Nachtzeiten von 20 - 6 Uhr (evtl auch nur anteilig) frei, und für diese Zeiten wirst du trotzdem bezahlt, siehe § 11 - oder der AG stellt für dich bei der Behörde einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung von Nachtarbeit. Wenn der Arzt nichts dagegen hat, und du das ausdrücklich möchtest, spricht nichts gegen einen solchen Antrag. Welche Möglichkeit die beste ist, das kommt darauf an, wie viele Stunden du in der Nacht arbeitest, ob vertraglich bestimmte Zeiten festgelegt sind und ob die Arbeitszeiten dokumentiert (erfaßt) werden. Das wichtigste ist aber was im Vertrag schriftlich festgehalten wurde.


Erbsenmaus

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Hallo Frau Bader, der Arbeitsvertrag ist, was die Arbeitszeiten betrifft, völlig offen gehalten. Mein AG (direkter Vorgesetzter, Kollegen) weiß, wann ich arbeite. Mails zeigen auch die Versanduhrzeit. Die Arbeitszeiterfassung ist Vertrauensarbeitszeit (Tabelle in die nur die Gesamtarbeitszeit, aber nicht die Uhrzeiten eingetragen werden). Der Betriebsarzt schickt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft so einen super detaillierten Fragebogen, wenn ich den auch nur annähernd ehrlich ausfülle... Nimmt das Unheil seinen Lauf. Ein Nichtausfüllen führt zu einer persönlichen Erinnerung - mit Nachdruck und "ins Gewissen reden". Das Ergebnis wahr, dass ich ihn schon das letzte Mal nicht ehrlich ausgefüllt habe, um meiner Arbeit weiter nachgehen zu können. Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldung. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Wenn du ganz ehrlich sein willst, gibt es immer noch einen ganz legalen Weg weiter so zu arbeiten: dein Arbeitgeber stellt bei der Aufsichtsbehörde einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung von Nachtarbeit nach § 8 (6) MuSchG stellen. Ich würde es nicht so eng sehen, weil du ja nicht vom AG aus verpflichtet bist, nachts zu arbeiten. Du hast dein tägliches Pensum und es steht dir frei dieses zu erledigen wann du willst.


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