MRogmann
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit Januar dieses Jahres arbeitslos. Mein Mann (er ist in fester Anstellung) und ich wollen nun schwanger werden. ALG 1 bekomme ich noch bis zum 31.12.2015. Wenn ich nun schwanger würde, was stehen mir ab dem 1.1.2016 und dann ab Geburt des Kindes für Gelder zu? Oder was wäre, wenn sich eine Schwangerschaft und ein neuer Arbeitsplatz überschneiden? Bin ich dann auch in der Probezeit wegen der Schwangerschaft nicht kündbar? Lieben Dank und mit freundlichem Gruß, M. Rogmann
Hallo, am besten lesen Sie die Besics erst einmal hier: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was für Gelder meinst Du ? Dein Mann verdient, Du hast ab 2016 entweder Einkommen oder nix mehr. Wenn Euch der Mindestsatz an Elterngeld reicht plus Kindergeld, dann könnt ihr loslegen. Wenn nicht, dann solltet ihr erst loslegen wenn Du einen neuen Vertrag unterschrieben hast. Probezeit gilt in der Schwangerschaft als bestanden. Allerdings verlängert das nur Verträge, die nicht nach der Probezeit einen neuen Vertrag benötigen, sondern automatisch weitergehen.
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