Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Ansprüche habe ich bzgl. des Arbeitsplatzes in der Elternzeit?

Frage: Welche Ansprüche habe ich bzgl. des Arbeitsplatzes in der Elternzeit?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader (und gern auch andere), ich arbeite aktuell 20h TZ in Elternzeit und werde ab September 25h (Partnerschaftsmonate) und ab nächsten Januar 30h (TZ in EZ) arbeiten. Vor meinem Mutterschutz war ich Teamleiter mit Personalverantwortung. Die eigentlichen Leitungstätigkeiten haben (nachweisbar durch Stundenbuchungszeiten) maximal 30% meiner 40h Wochen ausgemacht. Der Rest war Projektarbeit. Jetzt wurde mir und meinem Team mitgeteilt, dass meine Vertretung meine alte Position dauerhaft übernehmen wird. Auf meine Nachfrage, was denn mit mir wäre und ob das nach meiner Rückkehr zu 25 bzw. 30h dann geändert wird wurde gesagt, dass meine Teamleiteraufgaben mit 30h nicht machbar wären. Ich bin somit zurückgestuft in einen Aufgabenbereich, der in meiner Firma deutlich schlechter bezahlt wird und nicht meiner Qualifikation entspricht. Für die Zeit in 20h kann ich damit ja noch leben, aber dauerhaft ist das für mich nicht tragbar. Es hat zunächst zwar keinen Einfluss auf mein Gehalt, wird sich aber in den anstehenden Gehaltsgesprächen dieses und natürlich nächstes Jahr entsprechend niederschlagen, da ich für meine Aufgaben dann ja völlig überbezahlt bin und in dieser Position keine Chance erhalte, daran etwas zu ändern. Mir wurde lediglich gesagt, ich könne ja auch wieder auf 40h gehen, dann würde man auch darüber nachdenken, ob ich meine alte Stelle zurückbekommen kann. Habe ich auch bei Teilzeit in Elternzeit in diesem Fall Anspruch auf eine Arbeit, die der vor der Elternzeit angemessen ist? Ich bin hier immerhin von einem Teamleiter zum HiWi herabgestuft, was die Aufgaben angeht. Dass ich nach der Elternzeit eine Stelle bekommen muss, die meiner alten angemessen ist, ist mir klar, aber was ist während der Elternzeit? Ich fühle mich hier sehr dafür bestraft, dass ich überhaupt in Elternzeit arbeiten gehe, denn meine bisherige Tätigkeit hätte man ja genauso gut dahingehend anpassen können, dass weniger Projekttätigkeit gemacht wird - zumal dafür gerade neues Personal eingestellt wurde, das diese übernehmen könnte. Vielen Dank und LG Lilly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Ag muss Sie gem. Vertrag einsetzen - idR setzt dabei Führungstätigkeit auch VZ voraus. gleichwohl darf er Sie finanziell nicht runterstufen. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...