Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Ansprüche habe ich bzgl. des Arbeitsplatzes in der Elternzeit?

Frage: Welche Ansprüche habe ich bzgl. des Arbeitsplatzes in der Elternzeit?

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Hallo Frau Bader (und gern auch andere), ich arbeite aktuell 20h TZ in Elternzeit und werde ab September 25h (Partnerschaftsmonate) und ab nächsten Januar 30h (TZ in EZ) arbeiten. Vor meinem Mutterschutz war ich Teamleiter mit Personalverantwortung. Die eigentlichen Leitungstätigkeiten haben (nachweisbar durch Stundenbuchungszeiten) maximal 30% meiner 40h Wochen ausgemacht. Der Rest war Projektarbeit. Jetzt wurde mir und meinem Team mitgeteilt, dass meine Vertretung meine alte Position dauerhaft übernehmen wird. Auf meine Nachfrage, was denn mit mir wäre und ob das nach meiner Rückkehr zu 25 bzw. 30h dann geändert wird wurde gesagt, dass meine Teamleiteraufgaben mit 30h nicht machbar wären. Ich bin somit zurückgestuft in einen Aufgabenbereich, der in meiner Firma deutlich schlechter bezahlt wird und nicht meiner Qualifikation entspricht. Für die Zeit in 20h kann ich damit ja noch leben, aber dauerhaft ist das für mich nicht tragbar. Es hat zunächst zwar keinen Einfluss auf mein Gehalt, wird sich aber in den anstehenden Gehaltsgesprächen dieses und natürlich nächstes Jahr entsprechend niederschlagen, da ich für meine Aufgaben dann ja völlig überbezahlt bin und in dieser Position keine Chance erhalte, daran etwas zu ändern. Mir wurde lediglich gesagt, ich könne ja auch wieder auf 40h gehen, dann würde man auch darüber nachdenken, ob ich meine alte Stelle zurückbekommen kann. Habe ich auch bei Teilzeit in Elternzeit in diesem Fall Anspruch auf eine Arbeit, die der vor der Elternzeit angemessen ist? Ich bin hier immerhin von einem Teamleiter zum HiWi herabgestuft, was die Aufgaben angeht. Dass ich nach der Elternzeit eine Stelle bekommen muss, die meiner alten angemessen ist, ist mir klar, aber was ist während der Elternzeit? Ich fühle mich hier sehr dafür bestraft, dass ich überhaupt in Elternzeit arbeiten gehe, denn meine bisherige Tätigkeit hätte man ja genauso gut dahingehend anpassen können, dass weniger Projekttätigkeit gemacht wird - zumal dafür gerade neues Personal eingestellt wurde, das diese übernehmen könnte. Vielen Dank und LG Lilly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag muss Sie gem. Vertrag einsetzen - idR setzt dabei Führungstätigkeit auch VZ voraus. gleichwohl darf er Sie finanziell nicht runterstufen. Liebe Grüße NB


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