Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

weiterzahlung wegen besonderen mutterschutz

Frage: weiterzahlung wegen besonderen mutterschutz

nutellababe28

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hallo frau bader, ich arbeite..bzw bin seit der schwangerschaft von der leihfirma aus im beschäftigungsverbot. so ich habe allerdings einen befristeten arbeitsvertrag. dieser läuft zum ende januar ab. er wird natürlich nicht verlängert aufgrund meiner schwangerschaft. so gestern meinte eine bekannte, die müssen mich trotzdem weiterzahlen, auch wenn der vertrag zu ende ist?! ich habe am 11. mai ET. wäre also ab februar bis zum beginn vom mutterschutz über alg1 und dann während des muttewrschutz über die krankenkasse und danach elterngeld und ich sollte meine krankenkasse dann selber zahlen???? find ich heftig ..das sind ca 154 euro jeden monat. aber gut. wie is das jetzt..mit dem vertrag, der befristet ist.. müssen die weiterhin zahlen? wenn ich zb krankgeschrieben bin im januar und drüber hinaus? usw?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Wenn der Vertrag befristet ist, läuft er trotzdem aus. Sie hätten sich mit Frist 3 Mo vor beendigung beim Aa melden müssen, um als arbeitslos zu gelten. Sonst sind Sie uU gesperrt Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Ne. Läuft aus. Hast Du Dich schon beim Arbeitsamt gemeldet ?


nutellababe28

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ja ja dacht ich mir schon. sagte ja auch das des käse wäre. ja schon lang :0) lg


Sternenschnuppe

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Dann werde da schnell vorstellig. Am besten jetzt schon. Wenn Du ein BV hast werden sie versuchen Dich ans Jobcenter zu verweisen. Mit BV stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Das Jobcenter wird ans Arbeitsamt verweisen. Teilweise dauert es recht lang bis die Zuständigkeiten geklärt sind.


nutellababe28

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nein ich war doch schon am arbeitsamt. ich bekomme alg1, nach ablauf des arbeitsvertrages. bis dahin zahlt ja der arbeitgeber, wie es sich gehört. des is schon alles erledigt


Sternenschnuppe

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Wissen die vom BV ? Sehr oft liest man hier dass es deswegen Probleme mit der Zuständigkeit gibt. Nur als Tipp. Schriftlich geben lassen was geht.


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