ErwinMüller
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann nimmt den 3.Lebensmonat des Kindes Elternzeit, und ich habe beschlossen während dieser Zeit in meinen 400 Euro - Job zurückzukehren und für den 3. Monat kein Elterngeld zu beziehen. Allerdings erhalte ich mein Gehalt abhängig von den geleisteten Stunden einen Monat später. Wird das Gehalt, dass mir ja dann im 4. Monat erst ausgezahlt wird, auf mein Elterngeld im 4. LM angerechnet? Herzlichen Dank & beste Grüße.
Hallo, für Sie als Angestellter gilt für die Anrechnung des Einkommens das sog. „modifizierte Zuflußprinzip" ( Bundessozialgericht, Urteil B 10 EG 10/11 R). Danach wird das Einkommen bei AN in dem Monat berücksichtigt, für den es gezahlt worden ist, selbst wenn es erst nachträglich in Erfüllung des Arbeitsvertrages ausgezahlt wird. Sie brauchen also kein Elterngeld zurückzuzahlen. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, bei Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit ist wichtig für wann das Geld gezahlt wird, nicht wann es genau ausgezahlt wird. Aber Achtung! Elterngeld wird in Lebensmonaten des Kindes gezahlt, nicht in Kalendermonaten! Wenn du also für einen Kalendermonat arbeiten gehst, wird das sich mit dem Elterngeld überschneidende Einkommen trotzdem angerechnet.
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