Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld und Zuschuß Mutterschaftsgeld (vorsicht lang)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weihnachtsgeld und Zuschuß Mutterschaftsgeld (vorsicht lang)

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Liebe Frau Bader Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen,da ich in der Suchmaschine keine passende Antwort gefunden habe. 1. Weihnachtsgeld Ich bin seit Feb. 99 in meiner Firma beschäftigt. Vergangenes Jahr habe ich Weihnachtsgeld (wurde auch so auf der Gehaltsabrechnung bezeichnet) erhalten. In meinem Arbeitsvertrag steht allerdings folgende Klausel: „Die Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder sonstigen Leistungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt, ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte“ Meine Frage ist: Steht mir dieses Jahr auch Weihnachtsgeld zu ? Meine Kollegen haben alle Weihnachtsgeld bekommen, nur ich nicht. Wenn ja, kann ich es einklagen ? Seit August bin ich im Mutterschutz und ab 2.12.00 im 3-jährigen Erziehungsurlaub 2. Zuviel bezahlter Zuschuß zum Mutterschaftsgeld Von 21.8.00 bis 31.8.00 hat mir mein Arbeitgeber den doppelten Zuschuß zum Mutterschaftsgeld überwiesen. Dieser Fehler ist mir allerdings nicht aufgefallen, da ich mit der Rechnung Krankengeld und Lohn nicht ganz zurechtkam. Nun hat mir mein Arbeitgeber diese Summe von ca. 500 DM im November kommentarlos abgezogen und nicht mal eine Erklärung warum der Gehaltsabrechnung beigelegt. Ich mußte erst dort anrufen und dort hat man mir gesagt, warum und daß ich das Geld nicht behalten dürfte, weil es eine ungerechtfertigte Bereicherung wäre. Ist so etwas erlaubt, bzw. kann er diese Summe einfach so auf einmal einbehalten ? Tausend Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Julia, 1. Aus Rechtsgründen darf ich nicht speziell auf Ihr Problem eingehen, sondern nur allgemein antworten. WG ist gesetzl. nicht geregelt, man bekommt es nur, wenn es dazu eine ausdrückliche Regelung gibt. Das gilt im besonderen in der Zeit des EU. 2. Ja, denn Sie haben das Geld zu Unrecht erhalten. Gruß, NB


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