Mami_4711
Liebe Frau Bader, hier meine Anfrage: - Tochter (5), wird nächstes Jahr schulpflichtig, lebt derzeit noch im Wechselmodell (je 1 Woche) bei Mutter und Vater - dieses Modell ist freiwillig vereinbart, weder gerichtlich noch durch Jugendamt festgestellt - gemeinsames Sorgerecht liegt vor - Vater bringt Tochter wiederholt deutlich zu spät (mehrere Stunden) oder gar nicht in die Kita, gibt sie stattdessen unabgemeldet über Tage hinweg zu den Großeltern, die zu weit von der Kita entfernt leben, um sie dort hinzubringen, holt sie wiederholt zu spät ab - Fragwürdiger Lebenswandel des Vaters - Vater hat weitere Anfahrt zur Kita und zur künftigen Schule als die Mutter - Vater möchte dieses Modell beibehalten - Ich (Mutter) möchte "klassisches Modell" mit 14-tägigen Papa Wochenenden plus gerne noch einen zusätzlichen Tag in der Woche, Lebensmittelpunkt jedoch bei meinem LG und bei mir - Ich sehe nicht, dass der Vater es schafft, das Kind täglich zuverlässig pünktlich um 7:45 zur Schule zu bringen und auch die Betreuung bei den Großeltern wird dann hinfällig - Dem wird der KV nicht zustimmen Ich wünsche mir eine kluge, diplomatische und dem Kindeswohl zuträgliche Lösung ohne Drama. Wie kann ich am Besten vorgehen? Herzliche Grüße!
Hallo, wenn er nicht will: gar nicht. Das Wechselmodell wird kein Gericht rückgängig machen (zumindest nicht aus den von Ihnen genannten Gründen). Und zur Schule wird er sie schon pünktlich bringen. Liebe Grüße NB
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