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Liebe Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich im EU im 2. Jahr (meine Tochter wurde 07.2000 geboren). Nun wurde mir zum 10.01 ein neuer Vollzeitjob angeboten. Also habe ich bei meinem Arbeitgeber gekündigt und habe den neuen Job angenommen. Inzwischen hat mein Mann bei seiner Firma einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und wäre somit ab 11.01 arbeitslos. Da ich ja ab 10.01. wieder arbeiten werde, möchten wir das mein Mann den Rest der Zeit in den EU geht. Können wir diesen Wechsel einfach machen und wenn ja muß mein Mann sich ab 11.01 trotzdem arbeitslos melden? Für eine Antwort vielen Dank im voraus. Gruß Anna
Liebe Anna, in EU gehen kann nur, wer in einem Arbeitsverhältnis steht. Er muss sich also arbeitslos melden. Gruß, NB
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