netti2606
Hallo Frau Bader! Ich befinde mich z.zt. noch in elternzeit und wir würden gern noch einmal nachwuchs planen... nun ist mein problem das ich 6 monate vor antritt der beschäftigung (bin im öffentl. dienst beschäftigt) entscheiden muss wieviele stunden ich arbeiten werde... da ich meiner tochter gern zeit widmen möchte haben wir uns überlegt das ich wöchentl. 25 std. arbeiten gehe. ich bin ab mitte juli -augúst noch im vollzeiturlaub zu hause und ab september müsste ich arbeiten. Da ich in der ersten schwangerschaft bereits beschäftigungsverbot hatte, wird es sicher wieder so werden. nun ist die frage was ist wenn ich im märz sage das ich ab september die mit den stunden runter gehe, es aber vorher mit der schwangerschaft klappt kommt dann die teilzeit zum tragen oder bleibt die vollzeit bestehen? danke für die hilfe
Hallo, Sie bekommen im BV das, was Sie bei Tätigkeit bekämen. Also TZ-Lohn Liebe Grüsse, NB
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