Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich möchte nach dem Mutterschutz wieder bei meinem AG allerdings in teilzeit arbeiten (24 Stunden). Muß ich hierfür einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn mein AG vielleicht wegen der Bezahlung nicht mehr proportional gleich bezahlen möchte. Gruß Uta
Hallo, kann man, muss man aber nicht. Falls Sie nach dem EU wieder voll arbeiten wollen, müssen Sie beachten, dass der TZ-Vertrag befristet ist. Nach dem Gesetz darf der Lohn nicht niedriger als prozentual sein. Gruß, NB
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