Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

Guten Tag, Ich bin seit der 15ten ssw ungewollt arbeitslos. Das Arbeitsamt weiß von der Schwangerschaft und meinte ich solle mich erst mal ganz normal bewerben. Wir sind zeitgleich umgezogen (800km weiter weg) und ich habe mich in einem anderen Bereich beworben als ich vorher gearbeitet habe, in einer kita hospitiert und eine Zusage als Erzieherin bekommen, Teilzeit 5 std/tag, unbefristetet. Wir sind neu in einer Stadt mit starkem Erziehermangel und viele Kinder ü3 sind ohne kitaplatz. Personen die eine Stelle als Erzieherin antreten bekommen Priorität für das eigene Kind in einer Kita, damit sie selbst als Erzieherin alsbald starten können. So auch bei uns, mein Kind ü3 wird vorgezogen und bald die Eingewöhnung beginnen. Sobald das vollzogen ist, beginne ich meine neue Stelle. Ich habe bisher meine Schwangerschaft nicht erzählt und einen Schlabberpulli bei der Hospitation getragen. Der Vertrag wird die nächsten Tage erstellt. Ich bin bei Arbeitsbeginn dann 25te oder 26te ssw. Ich möchte gerne die restlichen Wochen bis Mutterschutz arbeiten. Ich denke das ich immunologisch auch gut abgedeckt bin mit Impfungen und Eigeninfektionen und ich hieraus nicht unbedingt ein Beschäftigungsverbot sich ergibt. Bin mir aber nicht sicher. Eine ausgiebige Blutuntersuchung werde ich vor dem ersten Tag noch machen, damit der AG gleich schon Klarheit hat und ich nicht in ein vorläufiges Beschäftigungsverbot gleich komme. Ich bin in der Krippe eingeteilt. Heben wäre dort ein Problem vermute ich. Und vermutlich lassen sie mich dort dann doch nicht arbeiten. Ich wäre auch glücklich mit Verwaltungsangelegenheiten oder Küche. Wann sollte / kann / muss ich unbesorgt vermelden was meine Schwangerschaft betrifft ohne den Vertrag zu verlieren? Ich habe Kündigungsschutz? Oder? Ich habe Sorge das man mir möglicherweise auch den Kitaplatz (in einer anderen Kita als mein Arbeitsplatz) für mein Kind wieder weg nehmen könnte, sobald mir ein Beschäftigungsverbot von der Behörde oder vom Betriebsarzt/ Gynäkologen auferlegt wird. Aber können die das rechtlich eigentlich machen? Ich bin in dieser Situation nicht zufrieden, da ich dieses Geheimnis habe. Auch Angst habe weiter Arbeitslos zu sein mit entsprechenden finanziellen Einbußen im späteren Elterngeld für jeden Monat den ich nun nicht arbeite und keinen Arbeitsvertrag mit Lohn habe. Auch ist mir der Kita Platz für mein Kind so wichtig, da ich sonst nicht weiß wie ich das so "allein" schaffen soll. Neugeborenes und 4 Jahre altes Kind ohne Familie im Umkreis. Partner beginnt auch eine neue akademische Stelle und ist erst mal in Probezeit und stundenmäßig stark eingebunden. Meine letzte Schwangerschaft endete mit einer Totgeburt unklarer Ursache. Wir haben in dieser Schwangerschaft allgemein sehr spät erst angefangen Andere darüber zu informieren. Einige Verwandte und Bekannte wissen es heute auch noch nicht das wir wieder ein Kind erwarten. Was raten Sie mir und ist das schlechte Gefühl das ich habe einfach ein gesellschaftliches Problem? Freunde sagen ich verarsche den AG und man wird wütend auf mich sein, weil ich die SS bisher verschweige. Aber das ist doch mein Recht und das System fordert es doch so heraus? Ich bitte um Ratschlag wie ich hier sicher und selbstbewusst verfahren kann. Liebe Grüße

von Hanna Alva am 06.02.2023, 23:00



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2023



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

Du solltest Dich kürzer fassen, Frau Bader liest nicht gerne so elend lange texte, die eigentlich kaum Informationen erhalten. Du hast schwanger einen Arbeitsvertrag unterschrieben und wirst, wenn überhaupt, nicht lange arbeiten können vor dem Mutterschutz. begeistert wird die Arbeitgebende nicht sein. Aber juristisch ist Dein Verhalten nicht zu beanstanden. Eins schlechtes gewissen ist nicht justiziabel, damit muss Du leben.

von Berlin! am 07.02.2023, 08:05



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

Nur zum Verständnis: wie darf ich mir vorstellen, dass du ungewollt arbeitslos wirst und zeitgleich 800 km wegziehst? So ein Umzug braucht doch etliches an Vorlauf und Planung?

von Succero am 07.02.2023, 11:10



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

Wahrscheinlich ist ihrVertrag ausgelaufen und konnte betrieblich nicht verlängert werden oder was auch immer … relativ zeitgleich war das Bewerbungsverfahren vom Mann und der hat die Stelle 800km weit weg bekommen oder er ist versetzt worden etx. und dann ist vllt erst er und dann die beiden umgezogen … oder auch alle zusammen… finde ich nicht ungewöhnlich. Zur AP: Warte unbedingt mit der Mitteilung der Schwangerschaft, bis du deinen Vertrag von beiden Seiten unterschrieben in den Händen hältst. Wenn du dann die Schwangerschaft mitteilst, hast du Kündigungsschutz, alles legal. Mach dir auch keine Gedanken, ob das falsch oder richtig ist … es ist absolut richtig, auf die Gesellschaft gesehen, finde ich, auch wenn diese vllt was anderes suggeriert. Ob du die Stelle jetzt schwanger antrittst oder sie angetreten hast und drei Monate später ausfällst wegen Schwangerschaft oder Unfall oder Herzinfarkt spielt keine Rolle, dem AG fehlt zeitweise jemand, so ist es eben. Aber insgesamt auf Dauer und für die Gesellschaft gesehen: Du hast einen Arbeitsvertrag, zahlst insgesamt noch bis zur Rente Steuern und in die Sozialversicherung ein, zahlst in deine Rente ein, liegst niemandem auf der Tasche, lebst deinen Kindern das vor, erziehst wertvolle Mitglieder der Gesellschaft die später auch einzahlen: alles wunderbar. Biete dich an, sei trotzdem bei allem was du tust loyal und ehrlich, arbeite und mach, wenn es erlaubt , ist bis zum Mutterschutz gute Arbeit und knüpfe gleich wenn du wegen deiner Tochter in der Kita bist ein nettes Miteinander, dann habt ihr noch viele Jahre im Beruf was voneinander. Besser kann es am neuen Wohnort ja gar nicht laufen. LG

von netteKlarinette am 07.02.2023, 11:48



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

@netteKlarinette: Spekulieren liegt mir auch. Deshalb die Frage an die AP.

von Succero am 07.02.2023, 11:54



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

Was den Kitaplatz anbelangt: Ich denke, die werden bei keinem Kind die Eingewöhnung abbrechen, weil die Mutter ins BV kommt, das kann ich mir nicht vorstellen. Zumal einem ja eh ab drei ein Platz zustuende, irgendwo, und du eh wiederkommst, warum das Ganze dann nochmal umschichten. Die werden ja auch sonst kein Kind “auf die Straße” setzen, das die Kita schon ne Weile besucht, weil die Mutter schwanger wird. Wenn du doch Bedenken hast, dann sag das mit der Schwangerschaft nicht nachdem du den Vertrag hast sondern erst kurz vor Arbeitsbeginn, aber vllt sieht mans schon bei der Eingewöhnung oder deine Tochter erzählt es im Kiga, dann stehst du “blöd” da. Du könntest auch jetzt schon absprechen/ anbieten, nach einem Jahr oder wann auch immer Teilzeit in Elternzeit wiederzukommen, wenn es von der Betreuung her möglich ist (betonen, die werden schon schalten, dass es um den Platz geht) und auch betonen, dass da dein großes Kind ja immer noch im Kiga waere. So kannst vllt auch gleich den Platz für das Kleine eintüten.

von netteKlarinette am 07.02.2023, 12:05



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

Das klang etwas “vorwurfsvoll” und tut ja auch gar nichts zur Sache bzw. ändert nichts daran und ist ja nicht ungewöhnlich. Vllt habe ich das aber auch nur so reininterpretiert, und dich interessiert’s einfach nur, dann tut’s mir leid.

von netteKlarinette am 07.02.2023, 12:07



Antwort auf: Neuer Arbeitsvertrag Erzieherin und Schwangerschaft

@nette Klarinette, fast genau wie du beschreibst. Mein Vertrag ist nach 4,5 Jahren nicht verlängert worden. Wir hatten eh die Absicht umzuziehen und mein Partner hatte die Stelle im neuen Wunschort. Wäre die Stelle verlängert worden, dann hätte ich sie gerne weitergemacht für die paar Monate und dann selbst gekündigt. Ich konnte viel Homeoffice machen. Aber da wir hier im neuen Ort keine Betreuung zum Start hatten, wäre es eh enorm belastend gewesen mit dem Stundenpensum weiter zu arbeiten. Aber wie du nun schon sagst, ist es in der Geschichte nun recht egal wie ich arbeitslos wurde und wieso wir umgezogen sind. Es geht wie du richtig erkannt hast um das verschweigen der SS, wo ich schon so weit bin und das man mir nun den Vorrang für mein Kind in der Kita gibt. Hier sind tatsächlich recht viele ü3 Kids nicht in Kitas, weil kein Platz. Aber du hast total recht damit, das man mein Kind nicht wieder rauswirft nur weil ich ein BV vermutlich bekommen werde. Es fühlt sich halt alles nur so schräg an. Sich bewerben, und die freuen sich das man anfängt und man selbst weiß das man da noch was wichtiges erzählen muss.

von Hanna Alva am 07.02.2023, 14:58



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