Frage:
Neuer Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft möglich?
Hallo Frau Bader,
Ich bin nach meiner letzten Fehlgeburt von meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) gekündigt worden.
Darf ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben obwohl ich schon weiß, dass ich wieder schwanger bin? Mir ist ja klar, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekommen werde. Aber ich muss eben auch finanziell über die Runden kommen.
Danke
von
Buchi!
am 25.04.2018, 14:17
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft möglich?
Hallo,
wiso, der neue Ag kann Sie doch umsetzen - wer sagt denn, dass Sie ein BV erhalten? Sie können Abrechnungen oder Telefondienst machen, sterilisieren oder etwas anderes .
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2018
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft möglich?
der neue AG muss erstmal prüfen, ob er gefahrenfreie arbeit für dich hat. er muss dich dann an die anmeldung setzen, administrative tätigkeiten, ablage, rechnungen schreiben etc. diese arbeit musst du annehmen. du solltest nicht mit dem bv rechnen, da sich die bedingungen zum glück sehr verschärft haben.
du kannst natürlich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, musst aber zeitnah mitteilen, dass du schwanger bist, eben dass der AG seine gesetzlich vorgeschriebene gefährdungsbeurteilung machen kann. erst, wenn er überhaupt keine möglichkeit sieht, dich einzusetzen, spricht er das bv aus.
von
mellomania
am 25.04.2018, 14:26
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft möglich?
Natürlich dürfen Sie einen neuen Vertrag unterschreiben. Und ebenso dürfen Sie dann auch arbeiten.
Sie sind nicht verpflichtet die Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft wahrheitsgemäß zu beantworten im Vorstellungsgespräch
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen einer Fehlgeburt und einer Kündigung (und überhaupt der Fragestellung)... haben Sie geklagt?
Wieso haben Sie aktuell keine Arbeit? "Nicht schwanger" wäre die Suche einfacher gewesen.
Ein BV... siehe meine Vorrednerin.
Auch eine vorangegangene Fehlgeburt bedeutet kein automatisches BV vom Arzt.
von
Kristiiin
am 25.04.2018, 15:19
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft möglich?
Bei der Zahnarztpraxis wird es sich um einen Kleinbetrieb (< 10 Vollzeitarbeitnehmer) handeln. Da gibt es keinen Kündigungsschutz., also auch keine Klage. (Außer bei Schwangerschaft und Schwerbehinderung) Der AG braucht keinen Grund zum Kündigen. Sehr schäbig, wegen einer Fehlgeburt zu kündigen, aber leider rechtens. (Ich habe das wegen einer etwas längeren Krankheit hinter mir. Man kann leider nichts machen.)
von
-Talia-
am 25.04.2018, 16:41
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft möglich?
@Rechtsanwältinnicolabader
Ich bin Zahnärztin, diese Aufgaben fallen also nicht in meinen Arbeitsbereich. Ein BV ist meines Wissens unumgänglich in einen kleinen Praxis.
von
Buchi!
am 26.04.2018, 12:21
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft möglich?
Ich bin Zahnärztin, diese Aufgaben fallen nicht in mein Tätigkeitsfeld. Meines Wissens ist ein BV in einer kleinen Praxis unumgänglich.
von
Buchi!
am 26.04.2018, 12:25
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft möglich?
das ist nicht relevant was dein tätigkeitsbereich ist. wenn der aG andre arbeit für dich hat musst du diese annehmen.
von
mellomania
am 26.04.2018, 13:21
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft möglich?
Es geht ja genau darum, dass Sie eine andere Tätigkeit (wie sinnvoll diese ist oder wie überqualifiziert Sie dafür sind ist irrelevant) ausüben MÜSSEN bevor es ein BV gibt.
Wenn eine gelernte Hotelfachfrau im Service angestellt ist müsste sie bspw. an die Rezeption oder ins Büro, obwohl das nicht ihr Tätigkeitsfeld gemäß Arbeitsvertrag ist.
Mein Beileid zur Fehlgeburt und deren Folgen!
von
Kristiiin
am 26.04.2018, 17:50