Hallo Frau Bader,
Ich stecke in einer schwierigen Situation. Ich habe einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer neuen Firma ab 1.2.22. Momentan bin ich in einem befristeten Vertrag, den ich nächste Woche kündigen wollte. Jetzt habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Dazu kommt noch, dass ich in der letzten Schwangerschaft auf Grund von Hypermesis im BV war und das die Chancen hoch sind, dass mir das wieder passiert.
Kann ich einen neuen Vertrag im schlimmsten Fall im BV antreten? Also gar nicht erst zum Arbeitsbeginn erscheinen? Mein jetziger Vertrag würde vor dem Beginn des Mutterschutz auslaufen und es wäre Geldmäßig sehr schwierig. Was soll ich tun? Im alten Vertrag bleiben und auf Geld verzichten und nach der Eltern Zeit arbeitslos sein oder den neuen annehmen und eventuell bei Arbeitsantritt im BV sein?
Ganz liebe Grüße
von
Linaminaa
am 30.10.2021, 08:20
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag, BV
Hallo,
ein BV wegen Übelkeit halte ich für mehr als fragwürdig - das würde ich als Arbeitgeber überprüfen lassen. Denn es besteht kein Zusammenhang zur Tätigkeit, eine Krankschreibung wäre der korrekte Weg.
Unabhängig davon kann man eine Tätigkeit auch im BV beginnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2021
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag, BV
Ich will dir ja die Hoffnung nicht nehmen. Aber wenn du den neuen Vertrag im BV antrittst wirst du nach der elternzeit sofort gekündigt werden und auch arbeitslos sein. Denn das lässt kein Arbeitgeber mit sich machen. Er hat dich eingestellt damit du für ihn arbeitest und nicht für Geld daheim bist
von
ALF0709
am 30.10.2021, 10:46
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag, BV
Naja, selbst wenn ALF Recht haben sollte, was nicht zwangsweise so ist.. Hättest du im neuen Job zumindest Versorgung bis zum Mutterschutz. Das ist auch wichtig, auch für das EG! Und wenn du TZ in EZ wieder einsteigen willst ist eine Kündigung auch nicht so einfach.. in dieser Zeit könntest du dich "beweisen".
Ich würde wohl den neuen Vertrag unterschreiben, meinen alten Job kündigen, dann schnellst möglich den neuen AG über Schwangerschaft informieren und nach 1 Jahr TZ in EZ starten und dann aber einen richtig guten Job machen!
Klar ist dass doof für den AG, aber vielleicht musst du ja auch gar nicht ins BV. Vielleicht gibt es ja eine alternative Tätigkeit für dich!
von
MamavonMia123
am 30.10.2021, 11:20
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag, BV
Wenn dein alter Vertrag befristet ist, ist es auch dann für dich finanziell von Vorteil, wenn du im neuen Job nach der Elternzeit gekündigt wirst.
Allerdings kannst du ein Beschäftigungsverbot nur dann bekommen, ab dem Zeitpunkt, an dem du arbeitest.
Du solltest auf jeden Fall am ersten Arbeitstag erscheinen.
Ob du wieder Hypermesis hast, weißt du ja auch noch gar nicht.
Zudem ist das keine Indikation für ein Beschäftigungsverbot, da du nicht arbeitsfähig bist, sondern lediglich für eine AU!
Denn du wärst dann schwangerschaftsbedingt krank, was bedeutet, dass dein Krankengeld nicht auf das Elterngeld angerechnet wird.
Ein Beschäftigungsverbot kannst du nur bekommen, wenn du arbeitsfähig bist!
Ein Beschäftigungsverbot spricht der Betriebsarzt aus, falls der neue Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist.
Dann kann es sein, dass der Arbeitgeber dich an einen Arbeitsplatz umsetzt, der nicht gefährlich ist oder du ein Teilbeschäftigungsverbot erhältst.
von
3wildehühner
am 30.10.2021, 19:31