Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin Erzieherin und Schwanger. Ende diesen Monats endet meine Probezeit aber erst und in meinem Arbeitsvertrag wurde schriftlich festgehalten, dass ich nach der Probezeit eine Gehaltsanpasung/Gehaltserhöhung bekomme und mir vermögenswirksame Leistungen zustehen. Wie verhält sich dies nun, wenn ich schwanger bin? Wie ist das dann gesetzlich geregelt und habe ich auf diese Dinge auch ein Recht, wenn ich ein Berufsverbot ausgesprochen bekomme?
Vielen Dank im Vorraus
von
HeJu1105
am 03.07.2018, 23:05
Antwort auf:
Was sagt das Recht?
Hallo,
Sie bekommen in einem Beschäftigungsverbot das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2018
Antwort auf:
Was sagt das Recht?
Wer um Himmels Willen sollte dir denn ein Berufsverbot erteilen?
von
Andrea6
am 04.07.2018, 00:16
Antwort auf:
Was sagt das Recht?
Als Schwangere hast du Kündigungsschutz.,Die Probezeit ist somit ab Bekanntgabe der Schwangerschaft sozusagen beendet. Dein Vertrag bleibt davon unbeeinflusst. Auch wenn du ein BV bekommen solltest.
von
cube
am 04.07.2018, 07:12