Jüli267
Sehr geehrte Frau Bader, wie fang ich an? Ich beziehe seit dem 20.12.16 Elterngeld. Die Elternzeit endet am 10.06.19. In dieser Zeit habe ich mir das Geld beim ersten Kind auf zwei Jahre auszahlen lassen und beim zweiten Kind auf ein Jahr auszahlen lassen. Ich steh in keinem Angestelltenverhältnis und war zwischen den Schwangerschaften auch nicht arbeiten. Jetzt bin ich erneut schwanger und frage mich, ob mir bis zur Geburt des dritten Kindes nur kindergeld zusteht? Und was muss ich tun, damit ich keine Lücke in meiner Rentenzeit habe? Versichern muss ich mich seit letzten Jahr September eh schon selbst. Vielleicht können Sie mir helfen. Vielen Dank! LG Julia Guagliano
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen u sich nicht arbeitssuchend melden können, entsteht tatsächlich eine Lücke. Liebe Grüße NB
cube
Wenn deine Kinder betreut sind, kannst du auch ALG beantragen. Dazu musst du aber eben auch arbeiten gehen können, sprich Kinder müssen betreut sein und du eben auch bereit sein, Arbeit aufzunehmen bzw. dich entsprechend zu bewerben. Bewerben würde ich mich tatsächlich auch jetzt schon und beim Amt solltest du dich auch schnellstmöglich melden. Ansonsten evt. Wohngeld etc. das kommt aber auch darauf an, was dein Mann/Partner verdient. Denn der ist ja nun ebenfalls verantwortlich.
Jüli267
Aber ich bin doch schwanger... Also nicht vermittelbar
Mitglied inaktiv
Na wenn du nicht arbeiten willst oder kannst, bekommst du jetzt nur das Kindergeld für die beiden Kinder... Alg1 nur bei Kinderbetreuung, Hartz4, Kindergeld Zuschlag, MietZuschlag nur wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Andrea6
Du schreibst "Ich steh in keinem Angestelltenverhältnis und war zwischen den Schwangerschaften auch nicht arbeiten" - bei wem hast du denn Elternzeit angezeigt? Das geht nur bei Angestellten. Derzeit bist du Hausfrau ohne weiteres Einkommen. Daran ändert ja die neue Schwangerschaft auch nichts. Nach der Geburt kannst du 12 Monate Elterngeld bekommen plus ggf. Geschwisterzuschlag für Kinder unter 3 (oder 2 Kinder unter 6 Jahren). Wenn es vorher knapp wird kannst Wohngeld, Kinderzuschlag und/oder Hartz4 beantragen, je nach Familieneinkommen. Eine Erwerbstätigkeit kann man im Übrigen auch schwanger aufnehmen...
cube
Du bist aktuell Haufrau mit Elterngeldbezug. Elternzeit hat man nur, wenn man auch einen Arbeitgeber hat. Ja, es ist sicher schwer, wenn man bereits sichtbar schwanger ist, einen neuen Job zu bekommen. Verständlicherweise will ein AG ja auch etwas von seinem Mitarbeiter haben und nicht nach kurzer Zeit für 1-3 Jahre eine Elternzeitvertretung suchen müssen. Wenn du aber nicht bereit bist, dir dennoch die Mühe zu machen, dich zu bewerben oder eben keine Kinderbetreuung hast, bleibt es beim Kindergeld und den möglichen anderen Sozialleistungen. Das hängt aber wie gesagt auch davon ab, wieviel dein Partner verdient.
Jüli267
Ja das klingt so, dass ich nicht arbeiten möchte... Stimmt! Einen Betreuungsplatz für meine Jüngste 10 Monate hab ich auch nicht, aber ich muss mich seit September schon selbst kranken versichern und das ist nicht gerade wenig. Das bezahle ich aktuell noch von meinem Elterngeld. Das Arbeitsamt würde das wenigstens übernehmen. Dennoch wollen die jemanden haben, der für den Markt zu vermitteln ist und wollen mich jetzt schon in Maßnahmen irgendwo in Buchsdehude schicken! Verrückt!! Als wäre ich so ne Asitante die in den 3 Jahren alles verlernt hat was sie Jahre lang vorher gemacht hat (Industriekauffrau) und ganz ehrlich? Wer stellt ne Schwangere ein? Also wäre ich AG würde das für mich nicht in Frage kommen. Hartz4 steht mir nicht zu, weil man Mann zu viel verdient. Ich werde meine Elternzeit jetzt auf zwei Jahre verlängern, so ist wenigstens die Rentezeit abgedeckt und ich hab keine Lücke. Auch wenn ich so kein Geld mehr bekomme. Finanziell wird es zwar Einbußen geben aber es ist nicht unmöglich. Danke für die Antworten!
Andrea6
Du schreibst abermals von "Elternzeit verlängern": ohne Arbeitgeber hast du doch aber keine Elternzeit - was also soll da verlängert werden? Wegen Krankenversicherung: kannst du nicht kostenfrei bei deinem Mann mitversichern?
Felica
Denk einfach mal nach, bei wem willst du den EZ verlängern? Die SB wollen dich scheinbar in eine Massnahne stecken um genau das zu prüfen womit sie recht haben. Nämlich ob du überhaupt arbeiten kannst und willst. Würde mal nach deiner letzten Meldung sagen, so falsch liegen sie nicht. Übrigens, wenn es blöde kommt wird du dich auch beim nächsten EG weiter versichern müssen. Den meines Wissens nach zählt da der krankenversucherungsstand den man zu Beginn des Bezugs hatte. Mutterschutzgeld ist auch fraglich. Also besser doch wie der letzte Assi zur massnahme gehen.
Mitglied inaktiv
Boah wenn ich das lese... Mein Mann verdient zu viel. Ich muss mich selber versichern. Ich bekomme das 3. Kind seit 2016. ich verlängere die ez damit das Amt mich nicht vermitteln kann.. Ich bin keine assi Tante.... Ich will aber auch Geld bekommen, ohne wird es finanziell knapp..... Vielleicht mal vorher alles durch planen....
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