April_Baby
Hallo Frau Bader, da mein AG mich nicht in Elternteilzeit beschäftigen kann, wird mein Arbeitsverhältnis mit Anwendung auf einen Rahmensozialplan beendet. Seit April 2015 bin ich in Elternzeit. Die EZ hatte ich für 2 Jahre beantragt. Das Arbeitsverhältnis wird voraussichtlich noch in diesem Jahr, also vor Ablauf meiner EZ beendet. Sobald alles geregelt ist, werde ich mich nach einer neuen Arbeitsstelle umschauen. Bewerbe ich mich dann aus der Arbeitslosigkeit heraus und endet meine Elternzeit dann mit dem Datum des Aufhebungsvertrages? Vielen Dank!
Hallo, verstehe ich nicht. Suchen Sie sich doch in EZ einen anderen Ag für TZ (der alte Ag muss zustimmen). Die Kündigung bringt Ihnen nur Nachteile Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du willst so schnell wie möglich wieder Vollzeit arbeiten und hast Kinderbetreuung ? Wenn nein gibt es für Dich keinen einzigen Vorteil das Arbeitsverhältnis zu beenden sondern nur Nachteile. 1. Beim Arbeitsamt wirst Du eine Sperre bekommen 2 . Du musst Deine Krankenversicherung selbst zahlen ( ggf. wenn verheiratet beim Ehemann familienversichern wenn der nicht privat versichert ist ) 3. Der Arbeitsplatz ist definitiv weg. 4. Ohne AG gibt es keine Elternzeit Willst Du Teilzeit arbeiten dann lass Dir bestätigen dass er Dich nicht beschädigen kann aus betrieblichen Gründen, dann kannst Du ALG1 IN Elternzeit bekommen. Sofern Du die Kinderbetreuung nachweisen kannst. Hänge ggf. das dritte Jahr noch ran. Findest Du dann einen Job kannst Du immernoch kündigen. Dein Vollzeitarbeitsplatz wäre aber bis April 2018 noch da. Neue Schwangerschaft , Du könntest die Elternzeit beenden für volles Mutterschutzgeld etc.
April_Baby
@Sternenschnuppe: Du kennst weder die Hintergründe, noch die Details. Deine Anwort beantwortet in keinster Weise meine Fragen und ist total überflüssig!
Sternenschnuppe
Na, Du bist ja eine sympatische Person :-) Deine beiden Fragen sind beantwortet. Schönes Leben noch ...
_marli2014_
Hey. Ich bin zwar nicht in der gleichen Situation, aber vielleicht hilft es dir trotzdem. Meine Elternzeit würde normalerweise noch bis Mai 2017 gehen, mir wurde allerdings wegen Betriebsinsolvenz gekündigt zum 30.04. diesen Jahres. Würde da aber in die Bewerbung rein schreiben, dass ich von 2015-2017 in EZ war und mich da raus bewerben. Und dann im Nebensatz erwähnen, dass mein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum *soundsovielten* aus *dem und dem Grund* beendet hat, du aber wg der EZ eben erst jetzt wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. LG
Mitglied inaktiv
Blöderweise ist meine erste Antwort weg - wohin auch immer.... Aufhebungsvertrag hätte wirklich nur Nachteile. Würde ich nur machen bei einer extrem hohen Abfindung. Was ich schon bezweifel wen es im Rahmen eines Sozialplanes passiert. Ich wäre eher den Weg gegangen - wenn irgendwie möglich - das ich mir das OK vom jetzigen AG geholt hätte bei einem anderen AG innerhalb der EZ zu arbeiten. Gerade wenn er keinen geeigneten TZ-Platz hat, wäre es schwer dem zu widersprechen, außer Du willst bei der Konkurrenz arbeiten. Du könntest in TU bei einem anderen arbeiten und hättest den Vollzeitplatz weiterhin in der Hinterhand. Und nicht selten ist es so das sich Firmen auch wieder erholen und dann froh sind gute Mitarbeiter wieder zur Hand zu haben. Lieber aus der laufenden EZ heraus bewerben wie aus der Arbeitslosigkeit. Erst recht mit einem so kleinem Kind. Aber entscheiden musst schlussendlich du es ob dir das die ganzen Nachteil wirklich wert sind. Bedenke auch, kaum ein Arbeitgeber wartet auf eine Mutter mit Kleinkind die zudem "nur" Teilzeit arbeiten will und dann evtl nur in den üblichen Betreuungszeiten. Da wird es schwer was zu finden wenn es nicht gerade im Niedriglohnbereich sein soll. Auf ALG1 hast Du nur begrenzt Anspruch. Und wenn keine Kinderbetreuung gibt es da eh nichts. Und ja, mit Ende des Arbeitsvertrages endet Deine Elternzeit - und damit auch die beitragsfreie Krankenversicherungszeit. Solltest Du keinen Anspruch auf ALG1 haben - wegen Sperre wegen der Eigenkündigung bzw Aufhebung, dann musst Du schauen wie Du dich selbst versicherst. Hartz4 wäre auch zweifelhaft - falls das noch eine Überlegung ist. So oder so, wie gesagt, ich würde es mir sehr genau überlegen und sicherlich das ganze prüfen lassen.
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