DieSteffi84
Hallo, ich habe folgende Frage, was passiert mit meinem restlichen Elterngeld Plus beim zweiten Kind? Unsere 1. Tochter ist am 19.10.2017 geboren, für welche wir Elterngeld plus für 22 Monate beziehen, wenn unser neues Kind im Januar 2019 käme und ich die Elternzeit für Kind 1. vorzeitig beim AG verkürze um wieder Mutterschaftsgeld von AG & KK zu bekommen, dass es passiert dann mit den restlichen Monaten Elterngeld Plus von Kind 1? Wird es parallel zum Elterngeld von Kind 2 gezahlt? Oder wie funktioniert das? Vielen Dank schon einmal! Steffi
Hallo, besser ist es, wenn Sie sich das restliche Elterngeld vor der Geburt vom zweiten Kind auszahlen lassen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dann wäre dir dringen angeraten das du dir das restliche EG spätestens zum neuen Mutterschutz auf einmal auszahlen läßt - sonst ist es futsch weil du zum neuen Mutterschutz ja nicht mehr die Voraussetzungen für EG erfüllst. Außer dein eigentlicher Arbeitsvertrag der zum neuen Mutterschutz dann wieder in kraft tritt, wäre eh über 30 Std - dann würde es aber wie Einkommen angerechnet werden.
DieSteffi84
Vielleicht könnte bitte Frau Bader auch darauf antworten? Lieben Dank
DieSteffi84
Liebe Frau Bader, Danke für Ihre Antwort! Ist dies denn möglich, sich das restliche ausstehende Elterngeld in einmal auszahlen zu lassen??? Und wie beantragt man das? Viele liebe Grüße Steffi Anke
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