Murzel
Hallo Frau Bader, ich habe 3 Kinder und für jedes Kind immer 3 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Nun sind das 2. und 3. Kind aber nicht erst nach 3 Jahren sondern nach 2,3 bzw. 2,8 Jahren geboren. Somit habe ich ja beide Male einige Monate der 3-jährigen Elternzeit "verloren". Könnte ich diese insgesamt 13 Monate nach Ablauf der Elternzeit des 3. Kindes noch ranhängen? Oder sind diese Monate wirklich "verloren". Zum Hintergrund meiner Frage: Ich bin bei einem großen Unternehmen mit mehreren Standorten angestellt. Meine Elternzeit besteht aber an einem anderen Standort, als der, wo ich jetzt wohne und gern wieder anfangen würde zu arbeiten. Allerdings ist dieser Standort sehr problematisch, da gerade Einstellungsstop ist, und da ich keinen Anspruch habe, hier nach Ablauf der Elternzeit wieder eingestellt zu werden, dachte ich, ich könnte mit den restlichen 13 Monaten einfach ein bisschen Zeit gewinnen in der Hoffnung die Situation an diesem Standort verbessert sich im nächsten Jahr etwas. Vielen Dank und viele Grüße, Murzel
Hallo, das geht wenn der Ag zustimmt - einen Anspruch gibt es nicht Liebe Grüße NB
peekaboo
der Vorangegangen Kinder beantragen müssen. Also bei Kind 2 hättest Du schreiben müssen hiermit beantrage ich Elternzeit für Kind 2 und hänge die Elternzeit Kind 3 hintenan... Schau mal hier.... Stückelung Die Elternzeit darf auf bis zu zwei Zeitabschnitte, bezogen auf das jeweilige Arbeitsverhältnis der Mutter oder des Vaters, verteilt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von maximal zwölf Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Durch die Geburt eines weiteren Kindes wird die laufende Elternzeit grundsätzlich nicht unterbrochen oder beendet. . Entscheidung des BAG Das Bundesarbeitsgericht hat den Eltern weitgehende Freiheiten bei der Gestaltung der Elternzeit eingeräumt und entschieden, dass bei Überschneidung zweier Elternzeiten durch Geburt eines weiteren Kindes der Abbruch der ersten Elternzeit zulässig ist. Die verbleibende Zeit der ersten Elternzeit kann an das Ende der zweiten Elternzeit angehängt werden. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte sich nach der Geburt ihrer Tochter für eine dreijährige Elternzeit entschieden. Im dritten Jahr der Elternzeit wurde ihr Sohn geboren. Die Frau wollte auch für dieses Kind in Elternzeit gehen und beanspruchte, die restliche Elternzeit für das erste Kind, die vorzeitig beendet wurde, an die Elternzeit für das zweite Kind anzuhängen. Der Arbeitgeber lehnte es jedoch ab, der Übertragung der restlichen Elternzeit für die Tochter auf die Zeit nach Ende der Elternzeit für den Sohn zuzustimmen. Das Bundesarbeitsgericht gab der Klägerin recht. Die Klägerin hatte die Elternzeit für ihre Tochter mit Erklärung in einem Schreiben an ihren Arbeitgeber vorzeitig beendet. Das Unternehmen hatte weder dargelegt, welche dringenden betrieblichen Gründe der Beendigung der Elternzeit entgegenstehen, noch welche Nachteile durch die Übertragung der Elternzeit entstehen würden. Damit ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Übertragung der restlichen Elternzeit für die Tochter der Klägerin zuzustimmen. . Neue Rechtslage Aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ergeben sich folgende Konsequenzen: Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden. Der durch die vorzeitige Beendigung verbleibende Teil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten kann auf die Zeit nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Die Zustimmung darf er nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern, zum Beispiel wenn er den Arbeitsplatz nicht länger durch eine Aushilfskraft besetzen kann. Die Arbeitgeberrechte wurden mit dem Urteil geschwächt, allerdings herrscht jetzt zumindest Klarheit, unter welchen Bedingungen ein Arbeitgeber den Wunsch seiner Beschäftigten ablehnen darf. Das BEEG enthält hierzu keine Regelungen
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber