Gabii
Hallo, der Sohn meines Freundes lebt seit kurzem bei uns, da bei seiner Mutter und deren Lebensgefährten einige unangenehme Dinge, wie z. b. schlagen und einsperren passiert sind. Nun will der Lebensgefährte eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Dinge, die der 11-jährige erzählt der Unwarheit entsprechen. Wie wird in einem solchen Falle weiter vorgegangen, denn hier steht ja dann die Aussage des Kindes gegen die Aussage des Mannes? LG Gaby
Hallo, in welchem Zusammenhang denn? Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wieso will er die Abgeben ? Was wird denn verhandelt , was wurde angezeigt oder oder oder ?
Gabii
Es geht darum, dass der Freund der Ex meines Freundes dem 11jährigen Sohn gegenüber handgreiflich geworden ist. Raus gekommen ist jetzt, dass vor 5 Wochen nach einem Streit mit dem Kleinen der Freund ihn in einen Gartenschuppen gesperrt und eingeschlossen hat. Daraufhin hat der Kleine von innen mit dem Ellenbogen ein Kunststoffenster zerschlagen. An diesem Wochenende hat die Mutter das Kind einfach bei uns vor der Türe abgesetzt mit der Bemerkung er könne jetzt bei seinem Vater leben. Seit der Kleine bei uns ist, kommen immer mehr Sachen raus. So wie dies mit dem Gartenhaus. Die Mutter war jetzt mit ihrem Freund und dem zweiten Sohn, 13 in Urlaub und behauptet, sie hätte den Kleinen nur für drei Wochen zu uns geben wollen, weil sie mal eine Auszeit bräuchte. Der Kleine will nicht mehr nach Hause, weil da so einiges mit dem neuen Partner vorgefallen ist. Wir haben nun das Aufenthaltbestimmungsrecht, aber jetzt beginnt ein Kampf und ich weis nicht wie das jetzt funktioniert. Der Freund der Mutter will eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er den Kleinen nie in die Hütte eingesperrt, sondern ihm nur die Hütte von aussen gezeigt hätte. Das Kind schwört dass dies nicht stimmt. Was kann passieren? Es steht halt Aussage gegen Aussage. Und bei dem, was bei der Mutter so immer abgeht, denn sie zwingt ihre Kinder sonst immer zum Lügen, glauben wir dem Kleinen total.
Sternenschnuppe
Ihr habt das ABR, das Kind wird mit 11 gehört wo es leben will. Lasst sie klagen , ihr habt ja schon Fakten geschaffen. Im Endeffekt ist das mit dem LG nebensächlich , wichtig ist dass das Kind bei Euch ist und bleiben will. Das Gericht wird auch bei Aussage gegen Aussage erkennen , dass es Konflikte gibt und wird im Interesse des Kindeswohls entscheiden. Habt ihr einen Anwalt ? Wenn nicht auf jeden Fall einen suchen !
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