missmichi
Guten Morgen, Nochmal genauer gefragt . Meine Elternzeit läuft aus wenn ich im 8 Monat schwanger bin kurz vor meinem erneuten Mutterschutz, müsste ich die 2 Wochen wieder zu meinem Arbeitgeber um zu arbeiten das ich erneut bei ihm versichert bin ? Ich danke Ihnen ! Von nicht wissenden Müttern, die nichts besseres zu tun haben als in Foren schlaue Sprüche abzugeben bitte ich darum nicht zu antworten außer sie habt tatsächlich eine Ahnung. Vielen Dank !
Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (EG, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Ihnen bleibt also nur Urlaub oder arbeiten zu gehen. Liebe Grüsse NB
Dojii
Da du hier in einem öffentlichen Forum bist, werden sich Antworten von User/innen nicht vermeiden lassen. ;-) Und ja, du musst wieder arbeiten, wenn deine Elternzeit endet. Das hat erst mal nichts mit der Versicherung zu tun: Deine Elternzeit endet, dein Arbeitsvertrag lebt zu den alten Konditionen (Vollzeit?) wieder auf und du musst diesen erfüllen. Kannst du das nicht, müsstest du ggf. die beiden Wochen mit Urlaub überbrücken oder im Extremfall sogar kündigen. Je nachdem, wie lange du vorher Elternzeit hattest könntest du vielleicht auch die Elternzeit fristgerecht um diese beiden Wochen verlängern, dann hättest du auch keine Sorge mehr wegen Arbeiten und/oder Krankenversicherung. Dass du dann weiterhin versichert bist ist einfach eine Folge deines bestehendes Arbeitsverhältnisses, das von beiden Seiten erfüllt werden muss.
Mitglied inaktiv
Tja ich könnte dir jetzt schreiben, wie es bei der Kollegin gelöst worden war.... Aber auf diese Aussage Legat du ja keinen Wert :-))
cube
Ja, aber hauptsächlich, weil dein alter Vertrag wieder auflebt und du diesen erfüllen musst. Gehst du einfach nicht arbeiten ist das ein Kündigungsgrund. Solltest du noch Resturlaub von vor der EZ haben plus die x Tage aus dem Mutterschutz in diesem Jahr, könntest du evt. diese 3-4 Wochen überbrücken ohne nochmal arbeiten gehen zu müssen. Ansonsten geht natürlich auch eine unbezahlte Freistellung innerhalb des Vertrages - dein AG hat sozusagen eh nicht wirklich etwas von dir für die paar Tage nach 3 Jahren EZ. Bis du wieder eingearbeitet bist, gehts du schon wieder im MuSchu. Ansonsten kann ich dir nur raten den Ton besser nicht bei deinem AG anzuschlagen - das mindert deine Chancen auf Urlaubsgenehmigung oder Freistellung ganz erheblich (würde es zumindest bei mir).
luvi
Hallo, Ich hab dir unten noch mal geantwortet. Du kannst versuchen, die Zeit mit Resturlaub und Urlaub aus dem neuen Mutterschutz zu überbrücken. Evtl. ist auch unbezahlte Freistellung möglich. LG luvi
Felica
Uiii, eine ganz nette. Da sollte man sich das Antworten wirklich sparen. Wozu Hilfe wo sie nicht erwünscht ist.
Mitglied inaktiv
Tja meine Kollegin konnte 38 Arbeitstage überbrücken, ohne Verlust des Arbeitsplatzes zwar mit Verlust an Mutterschaftsgeld und Mini Elterngeld. .....
Felica
Tja einige Mitarbeiter behält man gerne. Bei anderen ist man dankbar für jede Chance sie los zu werden
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