Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe hier ein Schreiben vorliegen von einer Versicherung die ich abgeschlossen habe. Es gab einen Schadensfall und ich wurde gebeten sämtliche Unterlagen einzureichen, sowie ein Papier dazu auszufüllen. Darauf gibt es einen Absatz, den ich ankreuzen kann, ich werde nur leider nicht schlau daraus und auch google liefert mir keine Ergebnisse, die ich verstehe. Sie können mir sicher weiterhelfen. Der Absatz lautet:
Abtretungserklärung: Eventuelle Ansprüche an Dritte trete ich in Höhe der von "Name Versicherung" gezahlten Leistungen an "Name Versicherung" ab.
Für mich liest sich das, als würde ich auf die Erstattung verzichten? Kreuze ich diesen Absatz an, oder nicht?
Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Antwort!
von
wowugi80
am 02.10.2019, 10:14
Antwort auf:
Versicherung?
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2019
Antwort auf:
Versicherung?
Heißt normalerweise, dass nicht mehr du der Gläubiger bist, sondern die Versicherung in dem Fall neuer Gläubiger wird. Die Versicherung erstattet dir also den evt. Schaden und ist nun dafür verantwortlich, sich das Geld von der gegnerischen Seite wieder zu holen.
Aber ganz ehrlich? Warum rufst du nicht bei der Versicherung an und fragst, was das in deinem konkreten Fall bedeutet?
von
cube
am 02.10.2019, 10:51
Antwort auf:
Versicherung?
Danke für deine Antwort! Hab ich schon versucht, aber außer 40 Minuten Warteschleife ist dabei nichts rausgekommen..
von
wowugi80
am 02.10.2019, 10:52
Antwort auf:
Versicherung?
Oh ja - kenn ich. Macht einen latent Wahnsinnig :-)
Frau Bader wird ja auch noch antworten, die weiß es sicher noch besser zu erklären bzw. einen Rat zu geben. Vielleicht schreibst du noch dazu, ob du derjenige bist, der einen Schaden ersetzt bekommen soll oder ob du bzw. deine Versicherung einen Schaden bei anderen ersetzen soll.
von
cube
am 02.10.2019, 13:15