Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Guten Tag Frau Bader. Es dreht sich um folgendes Problem. Mein Sohn ist im September 2016 geboren. Zu dieser Zeit ist auch mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Das nächste Jahr also bis September 2017 hab ich Elterngeld bezogen und war somit darüber krankenversichert. Leider habe ich es verschludert rechtzeitig das Landeserziehungsgeld zu beantragen und habe dadurch zwei Monate verloren. Hab also erst ab Dezember das Landeserziehungsgeld bekommen. Was die Krankenversicherung angeht ist es jetzt so.. Im Oktober und November habe ich keine Leistungen bezogen und musste mich dementsprechend selbst versichern. Das sehe ich ein und werde ich natürlich auch bezahlen. Aber ab Dezember habe ich ja Landeserziehungsgeld bezogen und müsste darüber auch krankenversichert gewesen sein. So in der Theorie.. Im Januar habe ich geheiratet und seid dem sind wir Familienversichert. Jetzt will aber die Krankenkasse von mir das ich die vollen vier Monate Oktober, November, Dezember und Januar bezahle. Der Grund wäre: Weil das Landeserziehungsgeld nicht unmittelbar auf das Elterngeld folgte greift der Versicherungsschutz nicht und ich muss deswegen die Privatversicherung bezahlen. Ist das so richtig? Danke schon mal im voraus!

von Erniebert am 04.08.2018, 15:35



Antwort auf: Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Hallo, ich weiß zwar jetzt nicht, welches Bundesland, nach meinem Kenntnisstand ist es aber so, dass, wenn man selber vorher freiwillig versichert war, nicht beitragsfrei versichert ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2018



Antwort auf: Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Hallo, Soweit ich weiß, ist man bei Bezug von Landeserziehungsgeld nicht krankenversichert. Das ist nur während des Bezugs des normalen Elterngelds. Du musst meiner Meinung nach berechtigt alle Monate bezahlen. LG luvi

von luvi am 04.08.2018, 19:32



Antwort auf: Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Ne das man über das Landeserziehungsgeld versichert ist weiß ich ganz sicher. Das hat mir die Frau von der Versicherung auch selber gesagt. Und nachdem ich den Bescheid über das Landeserziehungsgeld dort abgegeben habe sagte sie mir auch das ich nur für die Zeit bezahlen muss in der ich kein Geld bezogen habe. Aber eine Woche später kam die große Rechnung und auf mein Fragen kam nur die Antwort das es nicht stimmt wie es mir vorher gesagt wurde. Weil da zwei Monate dazwischen waren ohne Bezug.. Und das verstehe ich nicht.

von Erniebert am 04.08.2018, 20:13



Antwort auf: Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Hallo, Ich habe noch mal bei Landeserziehungsgeld in Bayern nachgelesen. Keine Ahnung, wo du wohnst. Du gar Recht. Wenn man vorher pflichtversichert ist, muss man tatsächlich keine KV bezahlen währen dem Bezug von Landeserziehungsgeld. Du warst davor allerdings freiwillig versichert (diese 2 Monate). Dann muss man selbst bezahlen. Du hast vorher scheinbar eine falsche Auskunft bekommen. LG luvi

von luvi am 05.08.2018, 12:28



Antwort auf: Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Bei mir ging es damals auch nur um einen Monat ( allerdings beim klassischen Elterngeld) ,ich musste auch mich in der Zeit ,bis ich verheiratet war, selber versichern

von misses-cat am 05.08.2018, 18:23



Antwort auf: Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Ja, das ist richtig so. Du warst vor dem Bezug des LEZ nicht (mehr) gesetzlich versichert sondern freiwillig (wenn auch nur kurz, das ist eben blöd gelaufen), dadurch greift die kostenlose Weiterversicherung des LEZ nicht mehr und du musst die Zeit bis zur Familienversicherung selbst bezahlen.

von Dojii am 06.08.2018, 07:40



Antwort auf: Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Hallo! Leider schreibst du nicht, für welchen Zeitraum du Elternzeit beantragt hast. Warst du vor der Elternzeit pflichtversichert, so bist du es auch in der gesamten ( Stück genommenen) Elternzeit. Das Elterngeld hat m.W. gar nichts damit zu tun. Wenn du als durchgehend Elternzeit hattest, hättest du dich dann überhaupt im Oktober & November freiwillig versichern müssen?

von drosera am 06.08.2018, 16:14



Antwort auf: Versicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Leider falsch. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. da der Vertrag von der TE ausgelaufen ist, endete da automatisch auch die EZ. Sie war dann noch beitragsfrei versichert über das Elterngeld. Da kein nahtloser Übergang von Eltern Geld in Landeserziehungsgeld ist das leider richtig das sie die Beiträge zur Krankenversicherung selbst zahlen muss. Mit Kinderbetreuung wäre es besser gewesen sich da dann arbeitslos und -suchend zu melden. Oder das EG zu splitten. Dritte Option früher zu heiraten. Aber jetzt gelaufen.

von Felica am 06.08.2018, 16:34



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