Mein Arbeitsverhältnis ruht, weil ich von der Deutschen Rentenversicherung aus eine Unschulung mache. (Aktuell Vorbereitungslehrgang.) Die Umschulung mach ich in einem anderen Betrieb. Mein Arbeitsverhältnis ist "Öffentlich". Der Betrieb ist es nicht. Meine Versicherung meint, dass ich nicht mehr "öffentlich" bin und somit höhere Beiträge zahlen muss. (Ca.30€ mehr.) Meine Rehaberatung meinte dazu, dass der sozialversicherungspflichtige Job gesehen werden muss und das ist der "Öffentliche", weil die Umschulung als Weiterbildung zählt. Wie ist da die Rechtslage?
von Ani123 am 22.06.2020, 14:23