Bibi1101
Hallo, Ich habe es so verstanden, das ich als Selbstständige mit Kleingewerbe ( mit Ladenlokal) die Ihre Krankenkassen Beiträge selbst zahlt , einen speziellen Wahltarif nehmen muss damit ich ab dem 15. Tag Anspruch auf Krankengeld, sowie Mutterschaftsgeld habe. Oder aber einen günstigeren Tarif, Sodas ich erst ab der 7. Woche Anspruch auf Kranken bzw Mutterschaftsgeld habe. Ist das so richtig? Bei meiner Krankenkasse (Aok) Kann ich angeblich nur den Tarif für ab der 7. Woche nehmen. Wäre es nicht besser sich über den Mann Versichern zu lassen ? Wie gesagt es ist nur ein Kleingewerbe was ich betreibe. Aber wie ist das dann mit Kranken oder Mutterschaftsgeld wenn ich über den Mann versichert bin. Wir möchten nämlich noch vor der Kinderplanung heiraten. Zahlt „seine“ Krankenkasse dann dies? Oder muss ich dann beim Bundesversicherungsanstalt meinen Mutterschutz beantragen ? Ich bin bei dem Paragrafen und Lese Jungle total überfordert
Hallo, es hängt von der Frage ab, wieviel Sie verdienen und ob Sie Mitarbeiter haben, ob es möglich ist, sich familienversichern zu lassen. Ansonsten liegt der Tarif daran, dass es sich um eine freiwillige gesetliche Versicherung handelt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ich gehe mal davon aus, dass du mehr als 450,-- Euro verdienst und somit ist eine Familienversicherung nicht möglich.
QueenMum
Du darfst nicht mehr wie 450 Euro verdienen.
Bibi1101
Das ist die weitere Frage, ich habe ca 800-1100€ ( je nachdem , wie gesagt es ist nur ein kleines Geschäft was ich führe, bin grad dabei mir was aufzubauen ) davon zahle ich aber Miete, Strom ect dann bleiben mir mal 300 mal 500 Netto übrig je nachdem , also wirklich nicht viel, mein Partner verdient vielleicht 1900€ nach einer Hochzeit, aber er zahlt sich Unterhalte für 2 Kinder aus vorheriger Beziehung. Es scheint das unser Kinderwunsch aufgrund Existenz nicht in Erfüllung gehen darf. Ich bin kein Mensch der nicht nachdenkt und darum frage ich hier.
Sternenschnuppe
Naja, für den Kinderwunsch wäre eine Anstellung besser. Ich kenne einige die selbstständig sind, aber alleine für die Sozialabgaben und Versicherung Teilzeit angestellt arbeiten. Wenn er 1.900€ netto dann hätte, dann wäre der Unterhalt für die beiden Kinder ja weiterhin möglich, eventuell plus Nebenjob.
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