Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld bei freiwilliger Versicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld bei freiwilliger Versicherung

Elena1989

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ich wurde in meiner arbeit gekündigt (wurde genehmigt). nun beginnt ab nächster woche offiziell der mutterschutz. ich muss mich nun freiwillig versichern da eine familienversicherung nicht möglich wäre (mann ist soldat). bekomm ich dann trotzdem von der krankenkasse mutterschaftsgeld oder von woanders? ich habe ja bis kurz vor mutterschutz noch gearbeitet. liebe grüße,elena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wie ihre freiwillige Versicherung abgeschlossen ist. Ob Sie auch Anspruch auf Krankengeld haben. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Du musst Dich unbedingt mit Anspruch auf Krankengeld versichern. Dann steht Dir auch Mutterschaftsgeld zu. LG Sabine


Elena1989

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ich hab dem mir zugeteilten ansprechpartner darüber informiert dass ich ja schwanger bin und wegen dem mutterschutz was man da nun macht. er meinte er schickt mir den antrag für die freiwillige versicherung zu und ich solle die bestätigung über den ET dann der kk zuschicken. hoffe dass dann da das krankengeld mit drin ist, das hat er nämlich nicht noch zusätzlich erwähnt. vielen dank


Mitglied inaktiv

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Ich peil immer noch nicht warum du freiwillig versichert bist. Eigentlich hättest Du wegen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen bleiben können. Und hättest dich eben nicht freiwillig versichern müssen. Du warst ja arbeiten, also hast du einen entsprechenden Aspruch. Aber das hat man dir IMO auch schon des öfteren gesagt. Und Mutterschaftsgeld bekommt man nur, wenn man in der gesetzlichen Versicherung ist - was du wärst wenn du mein Arbeitsamt eben gemeldet wärst. Ob du da arbeiten kannst oder nicht ist da völlig egal. Aber du hättest Dich beim Arbeitsamt melden müssen!!! Das würde ich schleunigst nachholen. Es gibt für Frauen welche noch freiwillig in die gesetzliche einzahlen, also 450iger Jobberinnen noch die Möglichkeit über eien Einmalzahlung von IMO um die 210 €. Und ab Geburt eben Elterngeld.


Elena1989

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ich kann mich nicht arbeitslos melden weil ich erst zum mutterschutz arbeitslos bin. im mutterschutz bin ich nicht vermittelbar. ich war schon dort und habe mich erkundigt. auf arbeitslosengeld hab ich keinen anspruch weil ich nur 10 monate bei meinem arbeitgeber gearbeitet habe. arbeitslosengeld 2 erhalte ich auch nicht weil mein mann dafür zu viel verdient. aber wie es schon hier steht, das kommt wohl darauf an ob ich krankengeld in die krankenversicherung mit hineingenommen habe.


Elena1989

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mal eine andere frage, was würde denn danach passieren? ich habe vor in elternzeit zu gehen aber muss ja jeden monat selbst die versicherung zahlen. wenn ich vorher auf den mutterschutz verzichte und zumindest die krankenversicherung vom amt gezahlt wird oder ich ALG bekommen würde (mal angenommen), wie wäre ich dann in der elternzeit versichert?


Mitglied inaktiv

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Ob Du vermittelbar bist oder nicht ist egal, das tut nichts zur Sache. Wenn Du bereit bist zu arbeiten, dann steht Dir Arbeitslosengeld1 zu. Mutterschutz vor der Geburt ist eine freiwillige Sache, sprich das Amt kann dich nicht zwingen auf den Mutterschutz vor der Geburt zu bestehen. De Fakto müssen die dann zahlen, Du mußt dich aber eben arbeitslos udn -suchend melden. Wen ich das richtig verstehe läuft Mutterschutz ja noch nicht, also würde ich das Amt mal feundlich drauf hinweisen. Schau mal hier: http://www.familienkasse-info.de/2010-05-05-geld-fuer-mutter-mutterschaftsgeld.php


Mitglied inaktiv

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ahh, gerade gesehen, Du hast erst 10 Monate gearbeitet. OK, das ist blöde.


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