Luciell1
Hallo, ich bin momentan in Elternzeit und möchte ab Ende April Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen. Allerdings endet mein Arbeitsvertrag am 31.05.2020. Im Netz habe ich verschiedene Aussagen gefunden, dass man trotzdem beitragsfrei krankenversichert ist, wenn man vorher pflichtversichert war. Die Krankenkasse habe ich eben angerufen, sie meinte ohne Arbeitsvertrag muss ich mich privat versichern. (Es gibt da wohl auch einen Hausfrauentarif). Mehr konnte sie mir dazu auch nicht sagen,vor allem auch nicht, wie viel das kostet. Wir sind auch nicht verheiratet, also fällt auch eine Familienversicherung aus. Ich habe leider auch erst ab April 2021 einen Kita-Platz, da wird es schwierig sich bis dahin etwas anderes zu suchen.
Hallo, melden Sie sich schnellstens bei der Agentur für Arbeit und klären Sie, ob es in Ihrem Bundesland tatsächlich Landeserziehungsgeld gibt und ob man dabei beitragsfrei weiter versichert ist. Lieeb Grüße NB
mellomania
wie alt ist das kind? du hast ab dem 1. geburtstag einen rechtsanspruch auf BETREUUNG. kann entweder kita oder tagesmuter sein, auch in einem gewissen umkreis. mach druck bei der stadt wenn du arbeiten möchtest, damit du betreuung hast sollte dein kind schon 1 sein.
Luciell1
Ich hatte das Erziehungsjahr geplant, da es mein drittes Kind ist und ich gern die Zeit mit meinem Kindern verbringen möchte. Bei meiner Tochter habe ich schon im 4 Monat wieder angefangen, was ich sehr bereut habe. Deshalb hatte ich den Kita-Platz erst ab dem 3. Jahr beantragt.
Felica
Wohnst du denn überhaupt in Sachsen? Den nur dort gibt es das ja. Und ja, so wie ich das verstanden habe müsstest du dich dann selbst versichern wenn du keinen Arbeitgeber mehr hast. Oder eben doch heiraten um in die Familienversicherung zu gehen. Ansonsten kannst du wohl das Landeserziehungsgeld direkt an die KK überweisen, das dürfte in etwa hinkommen.
Luciell1
Ja, ich wohne in Sachsen. Ich habe heute unverhofft die Kündigung bekommen. Meine Elternzeit ist gestern abgelaufen. Ich hatte mich nur mündlich bei meinem Arbeitgeber gemeldet und er hat mich wochenlang auf einen Termin vertröstet. Dummerweise dachte ich auch, dass meine beantragte Elternzeit bis Ende April geht (ich hatte bei der Krankenkasse nachgefragt, Arbeitgeber hatte es bis dahin gemeldet) Schriftlich beantragt hatte ich aber tatsächlich nur bis gestern. Sonst hätte man mir gar nicht kündigen können.
Mitglied inaktiv
Wenn du jetzt gekündigt bist, hast du ein Problem. Du bist nicht mehr in Elternzeit
luvi
Hallo, Wie lange hattest du Elternzeit angemeldet? Ich finde das eigenartig, dass du das nicht weißt und der Arbeitgeber bis April bei der Krankenkasse gemeldet hat und du aber jetzt schon gekündigt würdest. Was hast du genau geschrieben bei der Elternzeit Meldung? LG luvi
Luciell1
Ich bin davon ausgegangen, dass ich bis zum zweiten Geburtstag Elternzeit gemeldet hatte. Zur der Zeit war einfach alles zu viel und ich hatte mir das nicht vermerkt. Bei einem Gespräch mit der Krankenkasse sagten sie mir, dass mein Chef bis 30.04. Beitragsbefreiung gemeldet hat. Irgendwie dachte ich dann, auch bis dahin Elternzeit beantragt zu haben. Im Nachhinein weiß ich selbst, dass das ziemlich blöd war. Heute bin ich da hin, um einen Antrag zur Verlängerung der Elternzeit abzugeben. Ich dachte ja, ich habe noch 2 Monate Zeit. Ich kam aber gar nicht zu Wort. Ich wurde gekündigt mit der Begründung, dass ich einfach unangemeldet schwanger geworden bin und dann im 6 .Monat Beschäftigungsverbot hatte. Das war für die Firma zu teuer. (Steht nur leider nicht so in der Kündigung, da steht gar kein Grund). Ist alles ziemlich doof gelaufen, aber danach ist man immer schlauer.
Mitglied inaktiv
Du musst dich an einen Anwalt wenden. Kündigungsschutzklage einreichen. Und beim Arbeitsamt melden. Damit du weiter krankenversichert bist Aber seltsam dass du nicht weißt, bis wann deine Elternzeit geht.
Luciell1
Ich habe keine Bestätigung vom Arbeitgeber über die Elternzeit bekommen. Irgendwie hatte ich einfach das falsche Datum im Kopf. Aber Kündigungsschutz gilt sicher nicht, da ja die Elternzeit gestern zu Ende war. Da sich bei mein Arbeitgeber auch nicht gemeldet hatte, sondern den Gesprächstermin sogar noch bis heute verschoben hat (jetzt weiß ich auch warum), war ich mir total sicher noch 2 Monate Zeit zu haben.
Mitglied inaktiv
Bist ja nicht schwanger Arbeitslos melden geht auch schlecht so ohne Kinderbetreuung
Luciell1
Mir ist gerade eingefallen, dass ich ja nach 10 Jahren Arbeit Anspruch auf ALG1 habe und da versichert sein müsste. Fragt sich nur, ob das dann mit dem Landeserziehungsgeld noch geht. Aber immerhin ist die Krankenversicherung erstmal gedeckt.
Felica
Du wirst die die EZ sicherlich daheim am PC geschrieben haben. Also prüfen, ob da noch was ist. Davon ab, denk doch einfach mal nach warum sollte der AG dich bei de KK bis zum 30.04 als in EZ gemeldet haben wenn du EZ bis zum 28.02 genommen hast? Und wenn deine EZ nicht geendet hat darf er dir nicht kündigen. Dann darf er dir frühstens am 1.05 die Kündigung geben. Schon komisch das dein Vertrag nun am 30.05 endet, das entspricht nämlich den 3 Monaten die AN einzuhalten haben wenn sie auf das Ende der EZ kündigen. Mein dringender Rat, ab morgen zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen. Der soll auch direkt dem AG mitteilen, vorsorglich, das du die EZ verlängerst. Es sollte für dein AG ja kein Problem sein dem Anwalt eine Kopie deiner EZ-Meldung zu übermitteln wenn der AG sich in Recht sieht. Aber ich wette fast, das deine EZ doch nicht gestern geendet hat. Damit wäre die Kündigung wie gesagt nicht rechtens. Auf keinen Fall würde ich das jetzt so hinnehmen. Wann genau ist den dein Kind geboren? Gehe mal vom 30.04.2018 aus und nicht vom 28.02.2018. Warum solltest du 22 Monate EZ eingereicht haben? Auf so eine krumme Summe muss man ja erst einmal kommen.
Felica
Und gekostet hat dein BV dem AG gar nichts, das Geld konnte er sich nämlich von der KK wiederholen. Ein Grund muss zudem in der Kündigung angegeben sein sonst kannst du deshalb schon dagegen vorgehen. Ausser evtl bei Kleinbetrieben.
Mitglied inaktiv
Alg1 geht nur wenn dein Kind betreut ist. Du wärst aber versichert. Und mir stösst auch auf, wieso am 28.02 gekündigt wurde, wenn der AG doch bis 30.04 deine ez gemeldet hat. Zumal der Februar dieses Jahr 29 Tage hat....
Luciell1
Mein Kind ist am 29.04. geboren. Die Kopie meines Antrages hat er mir vorgelegt, ist tatsächlich bis 28.04.2020. Mein Elterngeld lief nur 24 Monate, deshalb hatte ich es sicher so angegeben. Ich hatte nur leider selbst keinen Ausdruck mehr und auch keine Bestätigung bekommen. Jetzt, nach 2 Jahren, war ich mir dummerweise sicher, dass ich das bis 28.04. beantragt habe. Als die Krankenkasse mir sagte, dass ich bis dahin auch beitragsfrei bin, war ich mir dann sicher. Zum Arbeitgeber hatte ich in dieser Zeit fast keinen Kontakt, deshalb habe ich da auch nicht nochmal nachgefragt. Leider ist es auch ein Kleinbetrieb mit 5 Leuten. In der Kündigung steht nur, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ohne Grund
mellomania
reiche klage ein. er kündigt dir in der elternzeit. und das darf er nicht. er darf dir höchstens am ersten tag danach kündigen. reiche das 3. jahr elternzeit nach. du bist noch in der frist von 7 wochen. da muss er nicht zustimmen und kann nicht ablehnen, bzw. nur schwerlich
Mitglied inaktiv
Mellomania... Sie kann nur bis 31.05 verlängern. Dann endet doch der Arbeitsvertrag.... Warum der AG jetzt kündigt, erschließt sich mir echt nicht.
mellomania
da bin ich hängen geblieben. steht ja oben. aber du hast recht, warum kündigt er dann jetzt? in der elternzeit? alles seltsam. die begründung...alles
Mitglied inaktiv
Nicht schlimm, dachte ja das bei der AP das 2. kommt... Was ja anderer post ist. Das mit Kündigung ist etwas strange. Und dann ohne Begründung.
Felica
Ich blicke nicht mehr durch. Du scheinst echt ein Problem zu haben mit Zeiten. 24 Monate EG geht nicht. Nicht wenn du Mutterschaftsgeld bekommen hast. Dann gehen längstens 22 Monate. Die dann am 28.02 geendet haben. Nur jetzt schreibst du der AG hat die die Kopie vorgelegt die bestätigt das du bis zum 28.04 gemeldet hattest. Dann hätte der AG dir doch gar nicht kündigen können. Also denke ich du hast auch hier schon wieder was verwechselst und meinst 28.02. Dann hast du wirklich ein Problem. In dem Falle würde ich mich um eine Betreuung kümmern. Nur damit hättest du Anspruch auf ALG1. Und darüber wärst du versichert
luvi
Hallo, Wie lange geht deine Elternzeit? Ein Mal schreibst du, sie hat schon geendet, dann wiederum, dass der Arbeitgeber dir deinen Antrag gezeigt hat, in dem auch bis Ende April angekündigt ist. Wenn das in dem Antrag so steht, dann hast du doch noch Elternzeit. Ich verstehe gar nicht, wie du darauf kommst, dass deine Elternzeit schon geendet hat. Der Arbeitgeber hat dich doch auch bis Ende April bei der Krankenkasse beitragsfrei gemeldet. Beantrage sofort eine Verlängerung der Elternzeit, 7 Wochen vor Ende muss das passiert sein. Mache eine Kündigungsschutz Klage. Der Arbeitgeber kann dir in der Elternzeit nicht kündigen. Versuche das Schreiben an den Arbeitgeber mit dem Datum der Elternzeit zu bekommen, kopieren, LG luvi
Luciell1
Ich hab wohl tatsächlich ein Problem mit Zeiten. Die Elternzeit lief bis 28.02. Ich hätte sonst nur ein Jahr Elternzeit und wusste das mit den 22 Monaten vorher nicht. Deshalb dachte ich bis 28.04. und hatte aber dann doch nur bis zum 28.02. beantragt. Jetzt nach 2 Jahren hatte ich einfach keinen Überblick und damals gesundheitliche Probleme, so dass ich den Antrag so nebenbei abgegeben habe. Ich werde morgen nochmal mit dem Arbeitsamt und der Krankenkasse telefonieren.
Mitglied inaktiv
Wenn dein AG gestern nach Elternzeit gekündigt hat, muss er ja mit der Kündigungsfrist vom Arbeitsvertrag gekündigt haben. Demnach musst du doch ab morgen arbeiten? Und selbst wenn du bis 28.04 ez hättest, hättest du ab 29.04 arbeiten müssen. Zuhause bleiben wäre auch ein Kündigungsgrund. Stelle dich drauf ein, dass das Arbeitsamt nicht zahlt, wenn du keine Betreuung hast. Damit wärst du nicht versichert. Sorry, irgendwie alles unüberlegt das mit dem Landeserziehungsgeld.
mellomania
du hast, einen tag nach deiner elternzeit ein kündigung erhalten. dein arbeitsvertrag läuft aber eh am 31.5.20 aus. wie ist die kündigungsfrist? also auf WANN hat der AG gekündigt? bis dahin musst du arbeiten. warum kündigt der AG den vertrag der eh in 3 monaten ausläuft? das dürfte sich ja dann decken, auslaufen und kündigungsfrist...aber arbeiten morgen musst du wenn ich es richtig verstanden habe
drosera
Hi, was für ein Durcheinander ^^ Also: Kind am 29.4.2018 geboren, Elterngeld auf 22 Monate gestreckt, Elternzeit auch auf 22 mitgeteilt. Arbeitsvertrag befristet bis zum 31.5. und jetzt gekündigt zum ?? In welchem Bundesland lebst du denn? Sachsen, Bayern? Wenn du bislang beitragsfrei warst in Elternzeit (wie durch den AG mitgeteilt), dann warst du doch bis zum Beginn des Mutterschutzes pflichtversichert. D.h., du solltest so schnell wie möglich das Landeserziehungsgeld beantragen, da dies dir die Beitragsfreiheit in der KK weiterhin sichert: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Beitragsbefreiung-Krankenversicherung-bei-Bezug-von-Landeserziehungsgeld_140988.htm Der Haken ist nur: du kannst kein Landeserziehungsgeld beziehen, wenn du nun wegen Ablauf der Elternzeit wieder arbeiten musst. Dafür musst du nun ganz schnell klären, was du mit deinem AG willst: war die EZ abgelaufen, dann ist die Kündigung wohl rechtens. Dann entlässt er dich evtl sofort. Ansonsten musst du um den Arbeitsvertrag und die Verlängerung der EZ kämpfen.
Felica
Kind am 29.04.2018 geboren in Sachsen EZ und EG bis zum 29.02.2020 Arbeitgeber hat aber der KK mitgeteilt EZ bis zum 29.04.2020 - so wie du es ursprünglich auch gedacht hattest. Mich wundert immer noch wie der AG dann darauf kommt. Arbeitsvertrag unbefristet, aber mit 3 monatiger Kündigungsfrist. In einem Kleinbetrieb sehr ungewöhnlich. Was hat dein AG gesagt wann du morgen arbeiten musst? Oder hat er dich entgeltlich freigestellt? Den genau wie du seit gestern arbeiten musst, , so muss er dich nun auch bezahlen. Welche Lösung hast du wegen der Kinderbetreuung bis zum 31.05? Wie seit ihr da verblieben?
Mitglied inaktiv
Vor allem möchte die AP ab Ende April das Landes Erziehungsgeld in Anspruch nehmen. Wo sie doch eigentlich den ganzen Mai hätte arbeiten müssen. Wie sollte das denn gehen? Urlaub, unbezahlt??
Luciell1
Sorry, dass ich hier für soviel Verwirrung Sorge. Mein AV war unbefristet mit 3 Monate Kündigungsfrist. Mein Arbeitgeber hat mich freigestellt und will mir in der Zeit meine Überstunden bezahlen. Das sind ca. 160 + Resturlaub, also auf Monate gestreckt ist das wenigstens versicherungspflichtig. Bei der Krankenkasse wurde ich vom Arbeitgeber bis 30.04. freigestellt (davon weiß aber mein Arbeitgeber angeblich nichts). Deshalb dachte ich auch, dass ich, wie ursprünglich geplant bis zum 2. Geburtstag Elternzeit nehme. Aber auf der Kopie stand wirklich nur bis 28.02., ich war da völlig auf dem Holzweg. Da sich aber in Sachsen das Landeserziehungsgeld beim 3. Kind mit 300€ für 12 Monate lohnt, wollte ich das gern noch ran hängen. Das kann ich ja jetzt auch machen, hab nur ab Juni keine KV mehr. Ich wollte die Kündigung auf diese 12 Monate verschieben, hätte ja meinen Arbeitgeber nix gekostet, aber er lässt nicht mit sich reden.
Mitglied inaktiv
Ich glaube den meisten Wirbel hast du mit deinen unterschiedlichen Angaben im Erstpost und bei Nachfragen gemacht. Jetzt wird auch klar, wo der 31.05. herkommt nämlich 28.02 zzgl 3 Monate Kündigungsfrist. l
drosera
Aber dann ist doch alles tutti. Du bist pflichtversichert und bist dann ohne Elternzeit, aber mit Landeserziehungsgeld daheim. Dann müsstest du beitragsfrei kv-versichert sein. Das muss nur noch deine KK einsehen. Auf keinen Fall darfst du dich unnötig zu einer freiwilligen Versicherung übereden lassen. Wenn du den Status erst einmal hast (und wenn es nur ein Monat ist), dann musst du dann auch bei Bezug des Landeserziehungsgelds die ca 160€/Monat weiterzahlen, bis du wieder über einen Job den Status in pflichtversichert wechseln kannst.
Luciell1
Allerdings hab ich gestern bei der KK angerufen, und die meinte, ohne laufenden Arbeitsvertrag keine Versicherung. Ich hätte dann ja nur den Mai zusammen mit LEG und Arbeitsvertrag. Kennt jemand irgendeine Gesetzesvorlage? Ich hab auch nur hier im Post gelesen, dass man dann versichert ist. Sonst immer die Angabe: selbst versichern.
drosera
Hi, in 224 SGB V steht schon, dass die Beitragsfreiheit auch beim Bezug von Elterngeld gegeben ist. Schon allein daher informiert dich deine KK falsch Die Mitarbeiterin scheint mir nur die Abhängigkeit zur Elternzeit zu kennen. Allerdings nimmt das SGB V als Bundesgesetz keinen Bezug zu dem Lanseserziehungsgeld. Aber es gibt ein Informationsblatt vom Land Sachsen, für deine Frage siehe Punkt 6 hier: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/getform/ksv_007_KSV_PDF/000-03/merkblattland0111.pdf
Felica
Dann lese dir mal durch was zum 224 SGB V steht, es bezieht sich nur auf Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Krankengeld. Und eben nicht auf Landeserzuiehungsgeld. ich denke also mal die Mitarbeiterin der Krankenkasse hat recht, denn etwas anderes habe ich bisher auch nicht gefunden. Unter Punkt 6 steht das: Wenn Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, bleibt die Mitgliedschaft erhalten, solange Sie Anspruch auf Erziehungsgeld haben oder Elternzeit beansprucht wird. Pflichtmitglieder, die neben dem Landeserziehungsgeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen beziehen, sind dementsprechend zumindest für die Zeit des Bezuges des Landeserziehungsgeldes beitragsfrei versichert. Für versicherungspflichtige Studenten besteht die Beitragspflicht fort, wenn sie immatrikuliert bleiben. Freiwillige Mitglieder müssen grundsätzlich weiterhin Beiträge zahlen, ggf. den Mindestbetrag. Auch privat Versicherte müssen weiterhin selbst Beiträge zahlen. Sie sollten sich in jedem Fall von Ihrer Krankenkasse beraten lassen. Damit fällt die Userin eindeutig raus. Den sie ist eben kein gesetzliches Pflichtmitglied mehr wenn sie sich selbst versichern muss. Sie ist dann freiwillig versichert und damit fallen die Beitragszahlungen weiter an. Hätte sie Anspruch auf ALG1 oder ALG2, dann wäre sie weiter gesetzlich versichert. Für ALG1 bedeutet das eben Kinderbetreuung, für ALG2 Bedürftigkeit.
Luciell1
Ich habe jetzt nochmal mit der Kasse telefoniert. Diesmal haben sie mich weitergeleitet und die Beraterin kannte sich damit (endlich) mal aus. Solange man vor dem Elterngeld bzw LEG über einen Arbeitgeber pflichtversichert war, ist man in der kompletten Bezugszeit auch versichert. Egal, ob der Betrag endet. Es darf nur keine Versicherungslücke davor sein. Also bin ich zum Glück doch versichert. ( Ich würde da auf Paragraph 192 hingewiesen) Bei der Arbeitsagentur werde ich mich da auch nicht melden. Ich kann jetzt alles so machen,wie geplant. 1 Jahr Erziehungsgeld und nebenbei einmal in der Woche abends arbeiten, wenn mein Freund von Arbeit da ist, um auf die Kinder aufzupassen. Nur eben bei einer anderen Arbeitsstelle, habe auch schon 2 Angebote, bei denen ich dann ganz einsteigen kann. Vielen Dank für die vielen Antworten.
drosera
@Felica: und wo war jetzt in meinen Beiträgen was falsch? Der Verweis auf den 224 in SGB V sollte nur verdeutlichen, dass die erst KK-Mitarbeiterin nicht hinreichend informiert ist. Natürlich steht in einem Bundesgesetz nichts zu einer Sonderlocke in Sachsen, daher der Verweis auf das offizielle Merkblatt. Dass die FS den Status "pflichtversichert" noch hat, hatte sich doch schon geklärt. Man behält in den Zeiten der Beiteagsfreiheut den Status, den man zu Beginn dieser Zeit hatte. Daher darf sie sich auf keinen Fall zwischenzeitlich selbst versichern, dann wäre der Status erst einmal hinüber und es müsste erst einmal wieder ein Job het, um zurück zur Pflichtversicherung zu kommen.
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