Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beitragsbefreiung Krankenversicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beitragsbefreiung Krankenversicherung bei Bezug von Landeserziehungsgeld?

Stadtwald

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Sehr geehrte Frau Bader, zwischen Ende der Elternzeit (1. Jahr) und Aufnahme meines zweiten Kindes in der Kinderkrippe liegen 2 Monate und 2 Tage. In dieser Zeit muss ich Landeserziehungsgeld (in Sachsen) beantragen. Bin ich in dieser Zeit BEITRAGSBEFREIT in der Krankenversicherung pflichtversichert? Da ich vor meiner Elternzeit 4 Monate ALG 1 bezogen habe besteht also auch kein Beschäftigungsverhältnis im Hintergrund. Somit müsste ich mich also in den zwei "Übergangsmonaten" (da ich auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und nicht über die Arbeitsagentur versichert) selbst freiwillig versichern. Ich bin nicht verheiratet, bisher immer pflichtversichtert. Die Beratung in der Krankenkasse war nicht sehr hilfreich. (Wie sieht es mit § 224 SGB V aus?) Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im voraus. Mit besten Grüßen Fr. Stadtwald


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Land By. schreibt dazu: In der gesetzlichen Krankenkasse bleiben in der Regel Bezieher von Landeserziehungsgeld und Eltern in der Elternzeit beitragsfrei weiter versichert, wenn sie vorher Pflichtmitglieder waren. Die Beitragsfreiheit betrifft nur das Landeserziehungsgeld und erstreckt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen. Liebe Grüße NB


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