Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist mit den Versicherungen wenn ich in Elternzeit bin und arbeitslos?

Frage: Was ist mit den Versicherungen wenn ich in Elternzeit bin und arbeitslos?

88mami2014

Beitrag melden

Hallo. Ich bin in Elternzeit und bald arbeitslos da mein Vertrag ausleuft. Wie ist das denn dann mit den Versicherungen (Arbeitslosen; Pflege; Sozial; ...) ? Wird das dann einfach von meinem Konto abgebucht oder muss ich da irgendwo anrufen? Was muss ich machen um weiter versichert zu bleiben?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bis auf die KK ruht das, Sie haben aus der Dt RV trotzdem pauschale Ansprüche Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ohne Arbeitgeber hast du keine Elternzeit, du bist einfach nur arbeitslos. Was du tun kannst? Einen versicherungspflichtige Arbeit suchen.


88mami2014

Beitrag melden

Sobald man ein Kind bekommt und sich darum kümmert ist man in Elternzeit, weil man dann nun mal keine Arbeit ausüben kann. Meine Tochter ist 4 Monate, selbstverständlich gehe ich jetzt noch nicht arbeiten. Im Moment bekomme ich Elterngeld. Ich werde ja wohl nicht die erste Mutter sein die nach Geburt ihres Kindes "arbeitslos" in Elternzeit ist. Wie ist das also mit den Versicherungen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nee falsch, da solltest du dich dringend noch einmal belesen. EZ steht wirklich nur Arbeitnehmern zu. Ohne AG endet deine EZ. Das ist reiner Fakt. mag dir gefallen oder nicht. Allerdings hast du einen Vorteil das du solange wie du EG beziehst immerhin noch krankenversichert bist. Ansonsten müsstest du dich darum nämlich auch kümmern. Sozialversicherungen usw "ruhen" auch. Hast ja kein Einkommen, EG gilt nämlich nicht als solches. Für die rente wird eh eine Pauschale pro Kind gerechnet - da ist es egal. Sie steigt aber darüber hinaus nicht. was glaubst du wohl warum so viele Hausfrauen und Mütter im Alter keine Rente oder nur eine winzige bekommen? Du bist aktuell also wirklich Hausfrau - rein rechtlich von Status die Elterngeld bezieht. Was nach dem EG kommt hängt davon ab ob du dann arbeiten kannst oder willst. Hast du keine Kinderbetreuung, dann hast du ein Problem. Weil, dann musst du dich selbst um die Krankenversicherung kümmern. Bist du verheiratet und dein Mann Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann kannst du evtl in dessen Familienversicherung. Falls nicht, musst du die Beiträge aus eigener Tasche zahlen. ALG1 bekommst du nur mit Kinderbetreuung und darüber wärst du dann auch versichert. Alternativ wär noch Hartz4 - ABER !!!! erstens müsst ihr dann euch komplett "nackt" machen, es wird also geprüft ob der Vater dich nicht komplett unterhalten kann und davon ab ist es inzwischen oft so das die Ämter dann sagen, dann soll Frau sich halt einen Job suchen. Den ab dem 1ten Geburtstag hat man einen Rechtsanspruch auf Betreuung - den solle man dann auch gefälligst nutzen statt der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen. Andere Ämter gestehen einem Elternteil zu die ersten 3 Jahre daheim zu bleiben oder das wenigstens nur in TZ gearbeitet werden muss. Wärst du in "echter" EZ wärst du während der kompletten Zeit beitragsfrei versichert, sprich bis zum 3ten Geburtstag wenn du bis dahin daheim bleiben würde. Diese Vorteile hat man eben ohne AG nicht. Also solltest du dich frühzeitig um eine Lösung ab dem Auslaufen des Elterngeldes kümmern. Also nein, arbeitslos in EZ gibt es nicht - das widerspricht sich schon rein inhaltlich.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...