Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was heißt "gleichwertige Stelle" nach EZ?

Frage: Was heißt "gleichwertige Stelle" nach EZ?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit TZ in EZ (30h) und musste für diese Zeit akzeptieren, dass ich meine frühere Position (Abteilungsleitung mit Personal- und Budgetverantwortung) abgeben musste und jetzt Teil eben dieser Abteilung bin. Die Leitung hat ein Kollege offiziell auf unbefristete Zeit übertragen bekommen. Mir wird von Seiten der Firmenleitung nicht vermittelt, dass dieser Wechsel nach Ende meiner EZ nächsten Sommer rückgängig gemacht werden wird und eine andere Position als Abteilungsleiter mit Personal- und Budgetverantwortung ist absehbar für mich sicherlich nicht verfügbar, da die eher rar gesät sind und hier nicht gerade auf Bäumen wachsen. Meines Wissens steht mir nach Ende meiner EZ nächstes Jahr eine "vergleichbare" Stelle zu. Nun meine Frage, was heißt denn "vergleichbar" in diesem Kontext? Heißt das, alles ist gut, so lange die Stundenzahl und das Gehalt gleich bleiben? Oder heißt das auch, dass die Verantwortung gleichwertig sein muss? Sprich muss ich einfach damit klarkommen, wenn ich dann weiterhin die "niederen Arbeiten" verrichten darf, die ich sonst Studenten gegeben habe, (wie jetzt gerade) so lange ich als Abteilungsleiterin bezahlt werde oder kann ich nächstes Jahr darauf bestehen wieder eine anständige Position zu bekommen? Vielen Dank! LG Lilly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, In welchem Umfang arbeiten Sie denn dann? Wesentlich ist, was im Vertrag zur Tätigkeit steht. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Lilly, analog bei mir in etwa der Fall gewesen. Nur war ich gar nicht erst während der EZ tätig. Andere Tätigkeit, gleiche Bezahlung, gleiche Stunden. Man wird vertröstet, neue Stellenbeschreibung gibt es auch nicht in absehbarer Zeit - man weiß vermutlich in der Personalabteilung, was in der Stellenbeschreibung unterm Strich heraus kommen würde. Rückgruppierung traut man sich natürlich nicht. Tatsächlich vergleichbare Stelle hat man nicht. Also gegenseitiges Stillschweigen... Man tut so als sei der Anspruch auf die alten Konditionen erfüllt, bzgl. Stunden und Bezahlung passt das. Ich nehme es hin, da die Familienplanung nicht abgeschlossen ist und nach der EZ eh wieder Änderungen kommen würden. Wir haben zu viele Standorte, zu viel Personal, ich möchte keinen Arbeitsweg von 50 km zum nächsten Dienstgebäude... daher gehe ich nicht dagegen vor. Wirst auch Du gut abwägen müssen. Viel Erfolg. Bin auch gespannt, was Frau Bader meint. Lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

So ähnlich auch bei mir gerade mit dem Stillschweigen. EZ läuft noch bis Mitte nächsten Jahres und vor Anfang 19 erwarte ich eh keine Aussage. So lange nehme ich die Situation hin, da wir mit einem Dritten liebäugeln und das - wenn doch noch mal eins kommt - vor Ablauf dieser EZ kommen sollte. Wenn das nichts wird, dann ist das Thema drittes Kind bei uns aber definitiv durch und dann wäre für mich die Frage halt eben auch... Finde ich mich damit ab (muss uch mich damit abfinden?) oder such ich mir was Neues. Abfinden würde halt langfristig Gehaltsverlust bedeuten, da man auch dieses Jahr in der Verhandlung mit dem Argument kam, ich wäre ja auf meiner Position schon überbezahlt und nicht mal einen Inflationsausgleich zahlen will. So wirklich einsehen tue ich das nicht, war ja nicht mein Wunsch derartig degradiert zu werden und ich bin immer noch der Meinung, dass ich meinen alten Job auch mit 30h schaffe, da mein Kollege ihn ja jetzt auch neben seiner alten Position mal so nebenbei machen soll. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Moin! Ich habe einen befristeten Vertrag (2 J.) gehabt. Ich habe vor Vertragsverlängerung schwanger geworden, deswegen mein AG hat mein Vertrag nicht verlängert. Trotzdem ich habe 2 Jahre EZ gemeldet. Während mein Elternzeit mein AG hat mich angerufen ob ich Lust habe in Minijob zu arbeiten. Ich habe zugesagt und einen neuen Vertrag bekommen, aber ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau und ich befinden uns in aktueller Situation: Im Oktober 2022 ist unser Sohn (1.Kind) auf die Welt gekommen. Die Elternzeit wurde bis September 2024 genehmigt durch den AG meiner Frau. Nun sind wir soweit uns um unser zweites Kind Gedanken zu machen bzw. planen wir für diese Jahr die 2. SS.  Nun mein/uns ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe 2021 und 2022 Nachwuchs bekommen und war nun insgesamt 3,5 Jahre in Elternzeit.  Eigentlich hätte ich im August wieder in Teilzeit bei meinem früheren AG angefangen, dieser kann mich jedoch nur beschäftigen, wenn ich auch Nachmittage bis abends arbeiten kann. Leider lässt dies in diesem Jahr die Kinderbetreuung (U ...

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende ...

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende ...

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende ...

Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt.  Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...

Hallo Frau Bader, Ich habe im Oktober letzten Jahres einem Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeiten ab dem Ende meiner Elternzeit eingereicht (dies wird im Mai sein). Ich habe trotz mehrmaliger Nachfrage noch nichts zu meinem Antrag gehört. (Habe ihn postalisch eingereicht mit Einschreiben, ist auch angekommen). Ich habe Angst, dass mir d ...

Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...

Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten.  was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...